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Warum sechs Geschlechter in einem medizinischen Vorsorgedokument problematisch sind - Stellungnahme zum neuen Eltern-Kind-Pass


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Der Eltern-Kind-Pass ist eines der wichtigsten medizinischen Vorsorgeinstrumente für Schwangerschaft, Geburt und frühe Kindheit in Österreich. Umso größer ist die Verantwortung, dieses Dokument fachlich klar, medizinisch präzise und am Kindeswohl orientiert zu gestalten. Die Einführung von sechs Geschlechtskategorien wirft grundlegende Fragen auf: nach wissenschaftlicher Begründung, nach pädagogischer Wirkung und nach dem Schutz von Kindern vor ideologischer Überfrachtung. Als Österreichischer Kinderschutzbund – Wien möchten wir diese Fragen sachlich, respektvoll und fundiert zur Diskussion stellen.


Ausgangspunkt


Im neuen Eltern-Kind-Pass sowie in weiteren amtlichen Formularen der Republik Österreich werden derzeit sechs unterschiedliche Geschlechtskategorien zur Auswahl gestellt. Diese Praxis wirft aus fachlicher, medizinischer, pädagogischer und kinderschutzrechtlicher Sicht grundlegende Fragen auf.

Diese Stellungnahme verfolgt das Ziel, eine sachliche Klärung vorzunehmen und auf mögliche Folgen für Kinder, Eltern und Fachpersonal hinzuweisen.


1. Biologischer und medizinischer Sachstand


Aus naturwissenschaftlicher Sicht gibt es zwei biologische Geschlechter, definiert durch die Rolle in der menschlichen Fortpflanzung:

· weiblich (Eizellen)

· männlich (Spermien)

Menschen mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD / intergeschlechtliche Menschen) stellen keine eigenen biologischen Geschlechter dar, sondern medizinisch beschriebene Entwicklungsvarianten innerhalb dieses binären Systems.

Weder die Humanbiologie noch die Medizin oder die Entwicklungsbiologie kennen oder definieren sechs biologische Geschlechter.


2. Intergeschlechtlichkeit ist kein „drittes“ oder weiteres Geschlecht


Intergeschlechtliche Merkmale beruhen auf genetischen, hormonellen oder anatomischen Besonderheiten. Sie werden in der Medizin als Abweichungen von der typischen männlichen oder weiblichen Entwicklung beschrieben.

Diese Befunde: - begründen keine neue Geschlechtskategorie - rechtfertigen keine Vervielfältigung biologischer Geschlechter - erfordern vielmehr medizinische Sorgfalt, Zurückhaltung und individuellen Schutz

Die Verwendung intergeschlechtlicher Menschen zur Begründung mehrerer staatlich anerkannter Geschlechterkategorien ist fachlich nicht haltbar.


3. Geschlechtsidentität als rechtliche und soziale Kategorie


Die zusätzlichen Auswahlmöglichkeiten in Formularen beziehen sich ersichtlich nicht auf Biologie oder Medizin, sondern auf subjektive Geschlechtsidentitäten.

Dabei handelt es sich um: - sozialwissenschaftliche Konzepte - individuelle Selbstbeschreibungen - rechtliche Anerkennungsmodelle

Diese Konzepte sind normativ und gesellschaftspolitisch, nicht naturwissenschaftlich begründet.

Die Gleichsetzung von Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht führt zu begrifflicher Unschärfe und fachlicher Verwirrung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schwangerschaft, Geburt und frühkindlicher Entwicklung.


4. Besondere Problematik im Eltern-Kind-Pass


Der Eltern-Kind-Pass ist: - ein medizinisches Vorsorgeinstrument - auf Schwangerschaft, Geburt und Kindesentwicklung bezogen - primär biologisch-medizinisch ausgerichtet

In diesem Kontext ist die Einführung multipler Geschlechtsidentitäten fachlich nicht begründbar.

Insbesondere problematisch ist: - die Übertragung identitätspolitischer Konzepte auf Säuglinge und Kleinkinder - die implizite Botschaft, Geschlecht sei von Beginn an frei wählbar oder unklar - die Verunsicherung von Eltern in einer ohnehin sensiblen Lebensphase


5. Kinderschutzfachliche Erwägungen


Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes gilt:

· Kinder benötigen klare, stabile Grundkategorien für eine gesunde Identitätsentwicklung

· Biologische Tatsachen sollten altersgerecht und verlässlich vermittelt werden

· Entwicklungsphasen, Unsicherheiten und Rollenerkundungen dürfen nicht vorschnell identitätspolitisch gedeutet oder fixiert werden

Staatliche Dokumente haben eine Orientierungsfunktion. Unklare oder ideologisch aufgeladene Begriffe können diese Funktion untergraben.


6. Schlussfolgerung und Forderung


Die Anerkennung von sechs Geschlechtskategorien im Eltern-Kind-Pass ist:

· medizinisch nicht begründet

· biologisch nicht haltbar

· pädagogisch problematisch

· kinderschutzfachlich bedenklich


Wir regen daher an:


1. im Eltern-Kind-Pass ausschließlich biologisch-medizinisch relevante Kategorien zu verwenden

2. rechtliche oder identitätspolitische Anliegen nicht mit medizinischer Vorsorge zu vermischen

3. die besondere Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt staatlichen Handelns zu stellen


Eine sachliche Trennung von Biologie, Recht und individueller Identität ist Voraussetzung für eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Politik.


Sascha Hörstlhofer

Vereinsobmann ÖKSB - Wien



 
 
 

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