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Klarheit im Eltern - Kind - Pass

Aufklärung bezüglich der vielen Auswahlmöglichkeiten für die Bestimmung es Geschlechts eines Neugeborenen


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Vor kurzem wurde bekannt, dass im neuen Mutter-Kind-Pass, jetzt Eltern-Kind-Pass genannt, neben den Geschlechtsbezeichnungen „männlich“, „weiblich“ auch die Begriffe „inter“, „divers“, „offen“ oder „keine Angabe“ für die Eintragung des Geschlechts des Neugeborenen zur Verfügung stehen.


Die Aufregung darüber und die entstandene Verunsicherung wurde in parlamentarischen Diskussionen und medial gut sichtbar und hörbar. Daher haben wir mit einer Anfrage beim zuständigen Ministerium, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Sektion VII  – Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem

Gruppe A/Abteilung 3 – Mutter-, Kind- und Gendergesundheit, Ernährung

Kompetenzstelle Eltern-Kind-Pass, angefragt (siehe Kästchen), um für Klarheit zu sorgen.

 

Konkrete Antworten auf unsere Fragen blieben aus, gleichzeitig kam eine Erklärung zur zukünftigen Abwicklung sehr rasch und dafür bedanken wir uns auch an dieser Stelle.

 

Die Bezeichnungen „inter“, „divers“, „offen“ und „keine Angabe“ sind ausschließlich dann zu wählen, wenn die für die Eintragung des Geschlechts zuständige Person (Arzt, Ärztin, Hebamme) das Geschlecht nicht eindeutig dem „männlichen“ oder „weiblichen“ zuordnen kann. Gleichgültig, was sich vielleicht andere Beteiligte wünschen. Wenn der „Wunschsohn“ biologisch ein Mädchen ist, wird es im Eltern-Kind-Pass, sowie in die Geburtsurkunde und später im Personenstandsregister den Eintrag „weiblich“ geben. So verlangt es das Gesetz und so ist eventuellen idiologischen „Wunschkonzerten“ von Erwachsenen Einhalt geboten.

 

Wird im späteren Verlauf das biologische Geschlecht des Kindes eindeutig, kann der Eintrag im Personenstandsregister jederzeit geändert werden. Da es sich hierbei um einen medizinischen Bereich handelt, gibt es hierfür keine zeitliche Frist oder Aufforderung der Behörde.


Im Gegensatz zu Änderungen der Geschlechtsidentität (bitte nicht mit den biologischen Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ verwechseln) bei Erwachsenen benötigt es hierfür kein Gutachten.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den angeführten Links und wir hoffen hiermit einen Beitrag für Klarheit und Sicherheit bei (werdenden) Eltern geleistet zu haben.

 

 

Abschließend noch eine Anmerkung zu unserer Anfrage und wiederholten Forderung nach obligatorischer Elternbildung im Eltern-Kind-Pass, an das zuständige Ministerium. Diesem sinnvollen Wunsch bzw. notwendiger Forderung im Angesicht der vielen Problematiken in Erziehungsfragen wurde wieder eine Absage erteilt.


Man bleibt bei der bisherigen Linie, dass ausschließlich ausgesuchte Familien (Frühe Hilfen-Programm) betreut werden und oder sich Eltern aus freien Stücken an eine Familienberatungsstelle wenden sollen.


Elternbildung für alle, im Verbund mit dem Eltern-Kind-Pass hätte unserer Meinung nach viel mehr Chancen eine breitenwirksame Verbesserung für Familien mit Kindern in Österreich zu bewirken.

 

„Denn jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit“

 

 

Fragestellungen an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu den Themen Geschlechtseintrag und Elternbildung im Eltern-Kind-Pass:

 

  1. Auf welcher konkreten medizinischen oder biologischen Grundlage erkennt die Republik Österreich im Eltern-Kind-Pass sechs Geschlechter an?

  2. Welche wissenschaftliche Fachgesellschaft empfiehlt die Verwendung mehrerer Geschlechtsidentitäten in einem medizinischen Vorsorgeinstrument für Schwangerschaft und frühe Kindheit?

  3. Wie wird sichergestellt, dass intergeschlechtliche Kinder nicht für rechtliche oder politische Zielsetzungen instrumentalisiert werden?

  4. Welche kinderschutzfachliche Folgenabschätzung wurde im Vorfeld dieser Änderung durchgeführt?

  5. Warum werden rechtliche bzw. identitätspolitische Kategorien nicht klar von medizinischen Basisdokumenten getrennt?

 

Ebenso wollen wir gerne wissen, weshalb keine Testphase (Studie) bzgl. obligatorisch-verpflichtender Elternbildung (psychosoziale Beratung in Richtung gewaltloser Erziehung) durchgeführt wurde. 


Sascha Hörstlhofer

Obmann ÖKSB - Wien

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