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Ziele des Österreichischen Kinderschutzbundes

Gewalt muss Betroffenheit auslösen, analysiert und diskutiert werden.Es bedarf gesellschaftlicher und individueller Veränderungen.

  • Verbreitung und Förderung der Idee und Praxis des gewaltlosen Umgangs mit Kindern

  • Sensibilisierung für alle Formen der Gewalt (personal, strukturell, physisch, psychisch, sexuell)

 

Im Juli 1989 wurde in Österreich – als fünftem Land weltweit – das Prinzip der Gewaltlosigkeit in der Erziehung in § 146a ABGB gesetzlich verankert.

Seit 1.2.2013 ist das gesetzliche Gewaltverbot in der Erziehung in § 137 Abs. 2 ABGB geregelt.

Dieser erziehungspolitische Leitsatz ist seit 1989 fester Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung und der Rechtsprechung der Gerichte. Dennoch fehlt es nach wie vor an ausreichender Information und Aufklärung, wie auch an Hilfseinrichtungen und konkreten Projekten zur Bekanntmachung und Umsetzung des Gewaltverbots in der Erziehung in allen Bereichen.

§ 137 ABGB
 

  1. Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nichts anderes bestimmt, gleich.
     

  2. Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.

Tätigkeit des Vereins

  • individuelle Beratung in psychischen, sozialen, rechtlichen und medizinischen Fragen

  • Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Diskussionen, Symposien und Broschüren

  • Initiative "Netzwerk Elternbildung Wien" zur Förderung und Vernetzung der Elternbildner/-innen.

 

Sie können unsere Arbeit durch einmalige Spenden oder Ihren Beitritt zum Österreichischen Kinderschutzbund unterstützen.

 

Kontakt zu uns

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