Schutz für Kinder ohne Familie: Ein aktueller Fall wirft Fragen auf
- ÖKSB - Wien
- 26. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Juli

Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, besonderen Schutz und Unterstützung durch den Staat.
Wie die Webseite „Kinderrechte“ des österreichischen Familienministeriums erläutert, verpflichtet dies den Staat dazu, in solchen Fällen besonders sorgfältig das Wohl der betroffenen Kinder zu gewährleisten.
Ein aktueller Vorfall in Wien stellt jedoch die Umsetzung dieses Schutzes infrage: Am 1. März 2026 sprang ein zwölfjähriges Mädchen, das aufgrund schwerer Missbrauchserfahrungen in Obhut der Wiener MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe) steht, aus Angst und Panik aus einem Fenster. Auslöser war die Übergabe an einen Betreuer des Vereins „Homebase“, der von der MA 11 mit der Betreuung des Kindes beauftragt wurde. Berichten zufolge trägt der Leiter dieses Vereins auffällige Symbole – darunter Teufelshörner, ein Pentagramm-Tattoo im Gesicht sowie stark geweitete Ohrlöcher. Vor dem Hintergrund der traumatischen Erfahrungen des Mädchens mit männlichen Bezugspersonen wirkt diese Situation besonders problematisch.
Medienberichten zufolge wurde der Leiter von „Homebase“ im Vorfeld angewiesen, für die Abholung eine weibliche Mitarbeiterin zu schicken. Trotzdem erfolgte die Übergabe durch ihn persönlich. Die MA 11 verteidigt den Verein und gibt an, kein Fehlverhalten bei deren Mitarbeiter feststellen zu können. Diese Einschätzung wird von Beobachtern jedoch kritisch gesehen: Offenbar wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass das Kind aufgrund seiner Ängste keine männlichen Betreuungspersonen tolerieren kann. Aus unserer Sicht und basierend auf den vorliegenden Medienberichten ist das Verhalten der beteiligten Akteure fahrlässig gewesen – es wäre daher interessant zu erfahren, wie die MA 11 zu einer anderen Bewertung gelangte.
Für uns ergeben sich zahlreiche offene Fragen zur Qualitätssicherung und Kontrolle der Betreuungseinrichtungen:
Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft?
Nach welchen Kriterien wird sichergestellt, dass Vereine tatsächlich in der Lage sind, Kinder „sehr gut“ zu betreuen?
Liegt der MA 11 ein pädagogisches und ein Kinderschutzkonzept des Vereins vor?
In welchen Intervallen und durch welche Instanzen wird die Einhaltung solcher Konzepte kontrolliert?
Nach der Durchsicht der Homepage des Vereins „Homebase“ bleibt für uns jedenfalls unklar, in welchem geistigen und ethischen Umfeld dieser tätig ist und ob dessen Werte mit dem Kindeswohl vereinbar sind. Als Logo benützte der Verein bei Stelleninseraten das Bild eines Teufels mit Flügeln der an jeder Hand ein Kind hält, das er mit seinen Flügeln schützt.
Wir rätseln noch immer über die Bedeutung dieses Logos: Ein Teufel getarnt als Engel, der zwei Kinder mit sich nimmt? Es scheint uns mehr als unpassend für die Betreuung traumatisierter Kinder, welche nicht bei ihren Familien aufwachsen können.
Es sind weder pädagogische Leitlinien noch ein öffentlich einsehbares Kinderschutzkonzept auf der Homepage vorhanden. Diese Tatsache wirft grundlegende Zweifel an der Eignung des Vereins auf, traumatisierte Kinder angemessen zu betreuen. Ein umfassendes, transparentes Kinderschutzkonzept, das insbesondere auch sensible Übergabesituationen regelt, sowie ausgewiesene Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit traumatisierten Kindern wären das Minimum, das von einem öffentlich großzügig geförderten Verein erwartet werden muss. Immerhin ist auch jede Schule, jeder Kindergarten in Wien verpflichtet, ein öffentlich einsehbares Kinderschutzkonzept vorzuweisen.
Wir fragen uns, ob zumindest der MA 11 ein solches Konzept vorliegt, und würden dieses gerne einsehen dürfen. Vielleicht wünschen auch weitere Interessierte Einsicht, denn laut der Kronenzeitung wird „Homebase“ – gerade im Monat des Vorfalls – von der MA 11 mit 386.093 Euro Steuergeldern gefördert.
Zur Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes muss sichergestellt werden, dass schwer traumatisierte Kinder von Personal betreut werden, das über medizinische und therapeutische Qualifikationen verfügt. Als Mindeststandard müsste zumindest eine Aufsicht und Beratung des Vereins durch solche qualifizierte Berufsgruppen gegeben sein. Nach eigenen Angaben auf der Homepage beschäftigt der Verein „Homebase“ solche Fachkräfte nicht. Für die MA 11 scheint dies kein Problem darzustellen.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass das betroffene Mädchen nun in einer sicheren und ihrer Situation angemessenen Umgebung lebt. Die Öffentlichkeit und die verantwortlichen Stellen müssen sicherstellen, dass der Schutz von Kindern ohne familiäre Obhut höchste Priorität genießt. Eine umfassende Evaluation der Zustände in Betreuungseinrichtungen ist dringend notwendig, um solche Vorfälle künftig zu verhindern und die Rechte sowie das Wohl aller Kinder effektiv zu schützen.
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Sascha Hörstlhofer/Martina Lemp
Quellen:
- [Artikel 20 UN-Kinderrechtskonvention – kinderrechte.gv.at](https://www.kinderrechte.gv.at/vn-kinderrechtskonvention/die-vn-kinderrechtskonvention-einfach-erklaert-und-im-wortlaut/artikel-20.html)
- [Bericht Kronenzeitung zum Vorfall](https://www.krone.at/4231862)
- [Homepage Verein Homebase](https://homebase-verein.at/)




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