Freispruch im Fall „Anna“ – wie konnte das geschehen?
- ÖKSB - Wien
- 6. Okt. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Ein Beitrag über zwei gerichtliche Entscheidungen zu den Vorwürfen sexueller Übergriffe, möglicher Nötigung bzw. Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung an einem 12-jährigen Mädchen durch mehrere Burschen im strafmündigen Alter von 14 bis 21 Jahren.

Es ist das zweite Urteil in diesem gerichtsanhängigen Fall und auch diese Freisprüche haben mich persönlich (Mann, Mensch, Familienvater) und in denen meiner Funktionen (Vereinsobmann, Sexualpädagoge, Referent gegen sexualisierte Gewalt) überrascht.
Informationen über die Freisprüche und die Vorwürfe gegen eine Gruppe von Burschen aus dem Antonspark in Wien-Favoriten, die im Zeitraum März bis Juni 2023 eine damals 12-jährige zu Oralsex und Geschlechtsverkehr „überredet“ jedoch nicht genötigt oder gezwungen haben soll, konnte ich ausschließlich aus Medienberichten recherchieren, da das schriftliche Urteil nicht zugänglich ist.
Landesgericht Wien - Gerichtspräsident betont Schutz des Opfers und kritisiert die mediale Berichterstattung
Die Anwälte der angeklagten Jugendlichen haben ihren Job offensichtlich gut erledigt. Alle Burschen wurden freigesprochen und die Schuld dem Mädchen und dessen Eltern zugeschoben. Der Gerichtspräsident stellte sich schützend vor die Richterin, welche im ersten Prozess einen 17-jährigen Burschen mit der Begründung: „Es passiert oft, dass man erst nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“ freigesprochen hatte und stärkt nach dem zweiten Prozess auch den Richter bzw. Vorsitzenden des Schöffensenats, Herrn Daniel Schmitzberger, welcher nach dem Rückzug (Befangenheitserklärung) der Richterin (Namen konnte leider nicht ausfindig gemacht werden) eingesetzt wurde.
Laut Medienberichten kritisierte der Gerichtspräsident des Landesgericht Wien, Herr Friedrich Forsthuber, die mediale Berichterstattung als „oft verkürzt“ oder „sinnentstellt“. Gleichzeitig hätte auch ich gerne genauere Informationen von ihm erhalten. Im speziellen die Beweisführung und was zu diesen Freisprüchen geführt hat. Diese Daten werden, lt. Forsthuber, nicht zur Verfügung gestellt, damit der Schutz des Opfers gewährleistet ist.
Ich frage mich ernsthaft, wer in diesem Fall mehr Schutz erhalten hat bzw. nach wie vor erhält, ein zwölfjähriges Mädchen und ihre Familie oder die Beschuldigten und deren Eltern?
Gesetzliches Schutzalter ignoriert
In meinen Vorträgen und Sexualpädagogik-Workshops für Erwachsene und Schüler von 12 bis 14 Jahren ist ein Thema, das gesetzliche Schutzalter von 14 Jahren. Wenn Unwissenheit nicht vor dem Gesetz und einer Bestrafung schützt, warum wird in diesem Fall argumentiert, dass sich das 12-jährige Mädchen als älter ausgegeben hat und die Beschuldigten somit für sexuelle Handlungen, inklusive mehrfachen Geschlechtsverkehr mit ihr nicht belangt werden dürfen?
Über die beteiligten Burschen und deren Eltern
Ich kenne keinen der beschuldigten Burschen und auch nicht deren Eltern oder Familien. Die Berichte samt Fotomaterial sind mir bekannt und ich gebe hier meine persönliche Meinung hierzu ab.
Wenn ich als Beschuldigter von meiner Unschuld überzeugt bin, dann zeige ich mich öffentlich.
Wenn ich als Beschuldigter von der Richtigkeit meiner Taten und Handlungen überzeugt bin, dann verstecke ich mein Gesicht nicht hinter einem Ordner oder dergleichen.
Wenn ich als Beschuldigter weiß, dass ich sexuelle Handlungen und Geschlechtsverkehr im Einvernehmen mit meiner Partnerin und der eindeutigen Zustimmung von ihr getätigt habe, dann lasse ich mich ohne Verpixeln meines Gesichts fotografieren.
Wenn ich als Beschuldigter von meinen ehrenwerten Absichten in der Beziehung zu diesem Mädchen überzeugt bin und die medialen Behauptungen diese falsch darstellen, dann beantworte ich Fragen von Journalisten:innen, um das richtig zu stellen, anstatt diese zu beleidigen.
Wenn ich als Elternteil eines beschuldigten Burschen von der Unschuld und der Richtigkeit seines Handelns überzeugt bin, dann stehe ich ihm beiseite und gebe das auch Journalisten in Interviews oder Reportagen bekannt.
Es gibt in diesem Fall keine Gewinner:innen
Die angeklagten Burschen haben, mit kräftiger Unterstützung ihrer Anwälte, diese Verhandlung für sich entschieden. Gleichzeitig haben ihre Taten zu einer Anklage gereicht und ihr Verhalten sowie das ihrer Eltern (siehe oben) hat gezeigt, wie wenig diese Burschen und ihre Familien von der Korrektheit des eigenen Handelns überzeugt sind.
Man darf gespannt sein, wie lange es dauern wird, bis Medien wieder von diesen jungen „Männern“ berichten werden und sich Gerichte mit ihnen beschäftigen müssen.
Wie viel Empathie und Frauenfreundlichkeit darf man von diesen beschuldigten Burschen auf deren weiteren Lebensweg erwarten?
Wird es ohne Verurteilung möglich sein, dass diese Burschen in eine Männerberatung beordert werden können, um ihnen dort zu verdeutlichen, was Sexualität wirklich bedeutet?
Ich denke nein und von deren Familien erwarte ich mir ebenfalls keine Intention mit ihren strafmündigen, beschuldigten Kindern Unterstützungsangebote aufzusuchen.
Eine Schulung darüber was Sexualität und Freiwilligkeit in Partnerschaften wirklich bedeutet, sollten meiner Meinung nach auch die Richterin und der Richter, welche die Freisprüche und ihre Äußerungen hierzu zu verantworten haben, dringend besuchen. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass diese Personen korrektes Wissen darüber haben.
Das betroffene zwölfjährige Mädchen und ihre Mutter haben hoffentlich eine bessere, glücklichere Zukunft vor sich und können mit Hilfe von therapeutischen und psychosozialen Maßnahmen das Geschehene gut verarbeiten. Die Erinnerung an das Erlebte und wie es dazu gekommen ist wird bleiben, vermute ich. Auch die Enttäuschung über den Ausgang der Gerichtsverhandlungen wird noch eine bestimmte Zeit zu spüren sein, denke ich.
Der Umgang damit und wie die Gegenwart gestaltet wird hängt mit der inneren Einstellung und dem Gelingen, einen Sinn im Leben zu finden, zusammen, finde ich. Das wünsche ich dem Mädchen zum Decknamen „Anna“ und Ihrer Familie.
Sascha Hörstlhofer
Vereinsobmann ÖKSB - Wien




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