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58.000 BILDER SIND 58.000 BILDER ZUVIEL - Kommentar zum Fall Teichtmeister

Aktualisiert: 9. Juni 2023


1. NUR ein Digitales Delikt?


Da dreht es mir meinen Magen um, wenn ich die Aussage von Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Rami höre und lese.

Der Anwalt vom Beschuldigten, Florian Teichtmeister, sagte, laut Bericht von ORF.at, “dass ihm ein rein digitales Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbare Handlungen gegen Menschen gesetzt hat.“

Das Anfertigen von Fotos von (unbekleideten, missbrauchten?) Kindern sowie die Zusammenstellung von Collagen erachten wir vom Österreichischen Kinderschutzbund Wien sehr wohl als strafbare Handlung gegen Menschen. Ebenso ist für jedes digitale Bild ein reales, fühlendes Kind sexuell missbraucht worden.


Wir hoffen sehr, dass die Österreichische Rechtsprechung das ebenso sieht und für die minderjährigen Betroffenen das höchstmögliche Strafmaß zur Anwendung bringt.

Die derzeitigen Höchststrafen für Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind im Vergleich zu anderen Delikten sehr gering.

 
„58.000 Bilder sind 58.000 Bilder zu viel!“
 

Es sollte auf keinen Fall auch nur der „Hauch einer Möglichkeit“ bestehen oder der Eindruck in der Öffentlichkeit sowie der „Welt der Pädophilen Darknet-Usern“ entstehen dürfen, dass es sich ja „eh nur" um „Fotos von Nackerpatzeln" zum Selbstzweck handelt und man durch ein Geständnis sowie den Verweis auf Psychotherapie mit „milder Bestrafung" rechnen kann.


2. Ein Orden für die damalige Lebensgefährtin

Wir bedanken uns auf diesem Wege bei der damaligen Lebensgefährtin von Florian Teichtmeister, welche den „Fall ins Rollen" gebracht hat und Anzeige bei der Polizei erstattet hat.

Kinder brauchen solche couragiert agierende Mitmenschen. Hinsehen und Handeln statt Wegschauen und Schweigen sollte für alle Erwachsenen in Österreich und im Grunde jeden Land dieser Welt üblich sein.

Ist es leider nicht und daher wünschen wir uns eine sichtbare, öffentliche Anerkennung für die damalige Lebensgefährtin.

Besonders toll würden wir eine Auszeichnung durch unseren Bundespräsidenten, Alexander Van der Bellen, finden, damit „Kinderschutz durch Zivilcourage“ auch von höchster Ebene auf alle gesellschaftlichen Ebenen einen wertvollen Eindruck macht.


Dafür muss die „aufdeckende" Kinderschützerin, die ehemalige Lebensgefährtin, gar nicht „vor den Vorhang" treten, ihren Namen preisgeben oder fotografieren lassen, wenn sie das nicht möchte. Wenn sie es doch will, ist es auch gut und die Anerkennung hat sie sich verdient, finden wir.


3. Material noch nicht gänzlich betrachtet – Weitere Ermittlungen erwünscht


In den Berichterstattungen wurde mitgeteilt, dass das sichergestellten Datenmaterial nur zum Teil durchgesehen, bearbeitet werden konnte.

Wir hoffen sehr, dass es weitere Ermittlungen gegen Florian Teichtmeister (und sein Umfeld) geben wird, um mit Sicherheit sagen zu können, dass es keine weiteren bzw. anderen Übergriffe von ihm, gegenüber Minderjährigen, gegeben hat.


Aktuell hat die Geschichte für uns einen unglaublich, bitteren „Beigeschmack", wir fragen uns, woran es liegt, dass es eineinhalb Jahre braucht, um das Datenmaterial zu sichten? (die Vorwürfe sind seit 2021 bekannt)


Könnten auf diesen Bildern nicht viele weitere Hinweise zum Vorschein kommen oder die Identität von Kindern auf diesen Bildern festgestellt und ihnen geholfen werden?


Werden hier wirklich alle zur Verfügung stehenden Kräfte gebündelt, um diese Bilder so schnell wie möglich zu sichten?


Was wurde von der Justiz unternommen, um in der langen Zeit der Ermittlungen potentielle weitere Opfer zu schützen?


Wann hören/lesen wir endlich eine Stellungnahme aus dem Justizministerium zu diesem Fall und dem sehr geringen Strafrahmen?


Was wird vom Justizministerium getan, um Kinder in Zukunft besser zu schützen?


Für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung bis zur Urteilsverkündung.


Sascha Hörstlhofer

Obmann Österreichischer Kinderschutzbund - Wien


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