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RICHTIGSTELLUNG ZUR BERICHTERSTATTUNG IM FALL „JASON“

Österreichischer Kinderschutzbund und Österreichischer Kinderschutzbund – Wien haben, entgegen den Angaben in vielen Medienberichten sowie Verlinkung zu unserer Vereins-Homepage, keinen Anwalt für eine Klage engagiert.


Offensichtlich wurde in einer Berichterstattung unser Verein angeführt und viele weitere haben dies, ungeprüft, übernommen. Wir konnten den Irrtum mit einem Telefonat mit Herrn Nikolaus Rast (Anwalt der klagenden Partei) sehr rasch aufklären, gleichzeitig ist unser Vereinsname mit dieser „viral“ gegangenen Story kaum mehr davon zu trennen.


Menschen, die uns und unsere Arbeitsweise kennen, haben wahrscheinlich sofort erkannt, dass es sich hierbei um einen journalistischen Fehler handelt.


Wir arbeiten ehrenamtlich für das Wohl und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Jeder Euro an Spendengeld und Fördergeld wird in Projekte für eine glückliche Kindheit, wie z.B. das „Smart Coaching“ - Elternfachvorträge Programm, investiert.


Es ist von uns zu akzeptieren, wenn andere Kinderschutzvereine den „Gerichtsweg“, für ihre Kinderschutzarbeit, für den notwendigen „Schritt“ erachten. Wir arbeiten lieber mit fundiert abgesicherten Informationen, Beratung, Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie ganz viel Empathie, um unserem Gegenüber die Überzeugung/Sicherheit zu geben, dass ein gewaltloses Miteinander auch in Familien, Kindergärten, Schulen der bessere Weg ist.


Zum aktuellen Fall von „Jason“, 9 Jahre alt, in Voitsberg beschult, wird von uns, aus den Berichten herausgelesen, dass das Kind ausschließlich auf „Wunsch“ seiner Eltern diesen Test absolviert hat. Diese blieben bei ihrem Wunsch (Forderung) auch als festgestanden ist, dass dieser, wenn schon, im Freien gemacht werden muss. Hier ist das Wohl des eigenen Kindes in den Hintergrund geraten.


Als Direktor*in oder Lehrkraft hätten wir niemals einen Test, für die Absolvierung bei Minusgraden im Freien, übergeben. Kein Kind sollte bei solchen Bedingungen einen Test absolvieren müssen. Im Fall „Jason“ bestand die Notwendigkeit ausschließlich bei den Eltern.


Es bleibt zu hoffen, dass sich der Irrtum in der Berichterstattung nicht negativ auf unsere Vereinstätigkeiten auswirkt und dass die Eltern von Jason, ab sofort, das Kindeswohl sowie seine Gesundheit immer an die „erste Stelle“ rücken.



Mit kinderfreundlichen Grüßen,


Sascha Hörstlhofer, BA

Obmann ÖKSB-Wien


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