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Verantwortung oder: Gemeinschaftliches Versagen im Kinderschutz!


Mindestens ein zwölfjähriges Mädchen wurde im Jahr 2023 von einer größeren Gruppe 13- bis 19-jähriger Burschen zu sexuellen Handlungen überredet und mit großer Wahrscheinlichkeit, es gilt die Unschuldsvermutung, zum Geschlechtsverkehr gezwungen.


Sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab einem

bestimmten Alter erlaubt. Folgende Situationen sind möglich:


  • Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Jugendliche können sich erst ab 14 Jahren strafbar machen.

  • Kommt es zum Geschlechtsverkehr, bleibt dies straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die Jüngere/der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist.

  • Sie/er ist 12 Jahre und er/sie 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.

  • Sie/er ist 12 Jahre und er/sie 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der/die jüngere Partner/in bereits 12 Jahre ist.

  • Sind beide Jugendlichen über 14 Jahre, sind alle Formen des sexuellen Kontakts, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt. Freiwilligkeit ist auch bei den oben angeführten Fällen und Beispielen notwendig, damit der sexuelle Kontakt straflos bleibt.



Es könnte sein, dass alle beteiligten Jugendlichen die obigen, gesetzlichen Bestimmungen nicht kannten. Für uns stellt sich jedoch die Frage, warum in Medienberichten der Strafverteidiger eines Beschuldigten mit der Aussage zitiert wird, dass der Geschlechtsverkehr „einvernehmlich“ geschehen ist.



In Österreich gibt es per Gesetz bei Geschlechtsverkehr mit 12-jährigen Kindern keine

“Freiwilligkeit“ oder „Einvernehmlichkeit“, da dieser nicht erlaubt ist.


Laut Medienberichten hat sich ein Verdächtiger mit seiner Familie nach Bulgarien begeben, um eventuellen Racheaktionen zu entgehen. Ob er zu einer eventuellen Gerichtsverhandlung in Wien erscheinen wird?


Wir wissen es nicht und sind auf die aktuelle Berichterstattung, in der von Verhöhnung durch

beteiligte Burschen und die bestehende Angst der Familie des betroffenen Mädchens, vor

Vergeltungstaten, berichtet wird. Alle Beschuldigten sind auf „freiem Fuß“ angezeigt und es bleibt zu hoffen, dass diese und deren Familienmitglieder keine (weiteren) Gewalttaten setzen.


Familie auf sich allein gestellt

Unserer Meinung nach läuft hier etwas gehörig falsch, wenn ein Kind in Österreich, welches Opfer von sexueller Gewalt geworden ist, vor seinen Peinigern  weiterhin Angst haben und sein Leben einschränken muss , ja vielleicht sogar aus der gewohnten Umgebung wegziehen muss, um nicht nochmals Betroffene zu werden. 



Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken?


Diese politische und vielleicht auch von einer bestimmten Anzahl von Mitbürgern gewünschte Änderung des Gesetzes lenkt davon ab, wer für solche Übergriffe die (Mit-)Verantwortung trägt. In erster Linie sind Eltern für das gesunde Heranwachsen und das Heranführen an gesellschaftliche Normen, Sitten und Regeln verantwortlich. In weiterer Folge auch öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Vereine, Jugendzentren in denen Kinder und Jugendliche mit, hoffentlich vorbildlich agierenden und (sexual-)pädagogisch gut ausgebildeten Erwachsenen in Kontakt kommen.


Für beide Bereiche, also Elternbildung und die Ausbildung sowie die Kontrolle der Leistungen von pädagogischem Personal, sind politische Entscheidungsträger*innen verantwortlich. Sie erstellen Gesetze, Erlässe und entscheiden wieviel Budget in die jeweiligen Bereiche fließt.


Wir beanstanden und behaupten, dass Eltern in Österreich bei ihren Erziehungsaufgaben zu wenig unterstützt werden.

Kinder mit einer guten Bindung zu ihren Eltern/Obsorgeberechtigten und dem

altersgemäßen Wissen über Körperlichkeit, Werte, Regeln, Gefahren des Alltags (z.B.

Straßenverkehr, Internet), gewaltfreie Partnerschaft und Beziehung sind weit weniger gefährdet Betroffene oder Gewaltausübende zu werden.


Da die sinnvollen Möglichkeiten, wie z.B. verpflichtende, im Eltern-Kind-Pass fix integrierte

Elternbildungsmaßnahmen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für Kinder/Jugendliche in Bezug auf (schädliche, gewaltvolle, pornographische) Inhalte im Internet sowie Verbesserungen in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften, inklusive regelmäßig kontrollierter Kinderschutzkonzepte an Schulen und Kindergärten, noch nicht (zufriedenstellend) umgesetzt sind, haben Politiker*innen Mitverantwortung für solche schrecklichen Geschehnisse.


Frühsexualisierung, Sexting, Pornoindustrie, Grooming bzw. sexuelle Übergriffe

Frühsexualisierung kann stattfinden, wenn Eltern ihren Kindern, oftmals schon im Volksschulalter, bedenkenlos ein internetfähiges Smartphone übergeben und somit den bewussten oder unbewussten Kontakt zu Erwachsenensexualität und Pornographie ermöglichen.


Kinder, die von ihrer Geburt an einen positiven, achtsamen Zugang zu ihrem Körper entwickeln dürfen und hierfür gute Vorbilder (Eltern, Pädagogen*innen) haben, werden ihr Leben mit all ihren Sinnen kennenlernen und dadurch wertvolle Erfahrungen machen können. Es sind dies jene Kinder, welche im Kindesalter und auch später als Jugendliche und Erwachsene aussprechen können, was gut für sie ist und was für sie „sofort“ abzulehnen ist.

Laut Medienbericht dachte das betroffene zwölfjährige Mädchen, dass Oralsex zum ersten „Date“ dazugehört und die Vermutung liegt nahe, dass die verdächtigten Burschen ihre Taten aus mangelhafter Erziehung und Pornofilmen „erlernt“ haben.


Beides sollte nicht mehr geschehen und muss auch nicht mehr passieren. Es sei denn, wir Erwachsene lassen es zu!


Sascha Hörstlhofer


Siehe dazu unseren Vortrag:

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