Die Scheidung stellt in jeglicher Hinsicht für alle Beteiligten eine emotionale Belastung dar. Sehen Sie keine Hoffnung mehr für Ihre Ehe? So muss eine Trennung nicht in einer strittigen Scheidung erfolgen. Eine einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und unkomplizierteste Form diesen Weg zu gehen. Das beidseitige Einvernehmen der Ehepartner erspart hier den Rosenkrieg.
Des Weiteren werden auch die gemeinsamen Kinder weniger in Mitleidenschaft gezogen und belastet.
Wichtig bei der einvernehmlichen Scheidung ist, dass ein Konsens der Ehepartner besteht. Insbesondere muss ein Einvernehmen in Unterhaltsansprüchen sowie Vermögens- und Sorgerechtsfragen bestehen. Im Gegensatz dazu werden bei der strittigen Scheidung jegliche Scheidungsfolgen von Gericht geklärt.
Welche Vorteile bringt eine einvernehmliche Scheidung in Österreich mit sich?
Der Großteil der Ehepaare führt eine Scheidung im Einvernehmen, da diese nicht nur seelisches Leid ersparen mag, sondern auch im Kostenaspekt wesentlich wirtschaftlicher von Statten geht. Der Vollzug der einvernehmlichen Scheidung erspart einiges an Zeit und Nerven für die Betroffenen, da sämtliche Vermögens- Unterhalts- und Sorgerechtsfragen nicht von Gericht geklärt werden müssen. Wissenschaftlich belegt ist, dass die Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen durchaus zielführender ist als diktierte Gerichtsregelungen.
Um sich in einer ohnehin schon belastenden Situation zumindest rechtlich entlasten zu können, wird empfohlen sämtliche scheidungsrechtliche Fragestellungen mit einem Rechtsanwalt oder Mediator abzuklären.
Wie reicht man eine einvernehmliche Scheidung ein?
Bei einer Trennung im Einvernehmen wird der Scheidungsantrag beider Ehepartner beim Bezirksgericht vorgelegt. Das Bundeskanzleramt stellt für den vorzulegenden Scheidungsantrag ein Formular zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass ein Scheidungsantrag erst nach 6 Monaten Trennungsphase (erfordert keine örtliche Trennung) eingereicht werden kann. Anschließend wird Seitens des Gerichts ein Termin zur mündlichen Verhandlung vergeben, in welcher Scheidungsfolgen vereinbart werden.
Mona Schmaldienst, BA
Online Redaktion, Finditoo GmbH
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