Verein für gewaltlose Erziehung

Auszüge aus unsererZeitung KINDERSCHUTZAKTIV.
Kinderhandel: Wenn Kinder und Jugendliche zur Ware werden
Astrid Winkler
Gedanken über Kindeswohlprüfung und -sicherung im Falle von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Menschenhandel geworden bzw. in eine Ausbeutungssituation geraten sind anhand eines Fallbeispiels.
Die (Familien)Geschichte von "Sophia" - sieben Jahre
Familie Paulino lebt in einem Touristenort einer Karbikinsel, ca. eine Stunde von der entfernt. Die Familie hat es dank des Tourismus zu bescheidenem Wohlstand gebracht. Luis ist Mitte 50 und Maurer. Seine Frau, Maria, betreibt ein kleines Gemischtwarengeschäft direkt an der Durchzugsstraße. Essen wird hier ebenso verkauft wie gebrauchte Kleidung, die die in Österreich lebende Tochter, Jessica, mitbringt. Während Luis und Maria das Erdgeschoß bewohnen, hat sich Jessica den ersten Stock durchaus komfortabel eingerichtet. An den Wänden im Wohnbereich der Eltern finden sich überall Fotos mit Jessica in schicken und teuren Kleidern. Die Familie ist sichtlich stolz auf ihre Tochter. Jessica ist 30 Jahre alt und lebt seit rund 10 Jahren in Österreich. Was sie genau macht, also woher das Geld stammt, weiß in der Familie niemand so genau. Aber das ist auch nicht so wichtig. Tatsache ist, dass Jessica keiner geregelten Arbeit nachgeht und auch nicht als Sexarbeiterin registriert ist.
Kinderheirat als Aufstiegschance für die Familie
Jessica war 10 Jahre alt, als der Österreicher Franz – damals in seinen 50igern – die Familie 1990 kennen lernte. Jessica wurde ihm „versprochen“. Als sie das 14. Lebensjahr vollendet hatte, heiratete der um 40 Jahre ältere Franz die nunmehr 14-jährige Jessica auf der Insel – ein legaler Vorgang nach damaliger Gesetzeslage in diesem Land, da die Eltern einverstanden waren. Nachdem Jessica volljährig geworden war, nahm sie der Ehemann nach Österreich mit. Ein Kind wurde geboren, die Ehe inzwischen geschieden. Der Sohn lebt derzeit beim Vater.
Die nächste Generation wird vorbereitet…
Jessica besucht ein bis zwei Mal pro Jahr ihre Familie auf der Karibikinsel. Sie bringt Kleidung und andere Utensilien für das Geschäft der Mutter mit. Im Frühjahr 2009 nimmt sie ihre 7-jährige Nichte Sophia, die von Geburt an bei den Großeltern lebt, nach Österreich mit. Das Kind hätte in Österreich eine viel bessere Zukunft, könne eine gute Schule besuchen, sagt die Tante. Die Eltern bzw. Großeltern sind einverstanden. Das Kind reist allein (!) nach Wien, allerdings mit einem österreichischen Pass, der sie als Kind des Ex-Mannes von Jessica ausweist. Später wird Jessica gegenüber den Behörden aussagen, dass Sophia das Kind von ihr und ihrem Ex-Mann sei.
Recherchen der österreichischen Behörden ergeben, dass das Kind im Haushalt der Tante für diverse Arbeiten ausgebeutet wird, u. a. erfährt sich psychische und physische Gewalt und wird mit einem Baby oft einen ganzen Tag allein gelassen. Das zuständige Jugendamt sieht das Kindeswohl gefährdet, das Kind wird der Tante abgenommen. Polizeiliche Ermittlungen werden eingeleitet. Ausbeutung und Kinderhandel stehen im Raum. Wie so oft, verlaufen die Ermittlungen im Hinblick auf Menschenhandel sprichwörtlich „im Sande“ oder, wie es salopp oft heißt: "Die Suppe war zu dünn", d.h. der zuständige Staatsanwalt sieht lediglich das Delikt der Dokumentenfälschung gegeben. Es ist inzwischen erwiesen, dass Jessica zu Unrecht Sophia bei der zuständigen Behörde in ihrem Heimatland als "die Tochter von ihr und ihrem österreichischen Ex-Mann" registrieren hat lassen. Mit dem entsprechenden Dokument und einer Kopie des Passes ihres Ex-Mannes hat sie problemlos über das österreichische Konsulat den Pass für die kleine Sophia ausgestellt bekommen.
Die Rückkehr von Sophia
Das zumindest zu Unrecht nach Österreich verschleppte Kind wird auf Beschluss des österreichischen Familiengerichts nach fast zwei Jahren Aufenthalt hier in Österreich zu den Großeltern zurück gebracht. Sophia ging hier zur Schule, spricht breiten Dialekt. Ihre Spanischkenntnisse sind sehr in den Hintergrund gerückt. Die Partnerorganisation des internationalen ECPAT-Netzwerks wird die Familie in der Dominikanischen Republik begleiten und versuchen, das Kindeswohl zu sichern. Viele Fragen stehen nach wie vor im Raum. Hätte es für das Kind eine bessere Zukunft in Österreich gegeben?
Tatsache ist, Sophie kehrt zurück in eine Familie, für die die (materielle) „Erfolgsgeschichte“ ihrer eigenen Tochter nach wie vor Beweis genug dafür ist, dass sie nichts Unrechtes getan hat. Schließlich haben doch alle davon profitiert, dass Jessica damals als 10-Jährige einem Österreicher versprochen wurde. Warum also sollte nicht auch die kleine Sophia einen ähnlichen Weg gehen? Ein Unrechtsbewusstsein in Hinsicht auf Ausbeutung und Kinderhandel ist in der Familie keinesfalls vorhanden.
Kindeswohlprüfung und Risikoabschätzung – eine kritische Analyse
Laut den grundsätzlichen Standards der öffentlichen Jugendwohlfahrt hat jede/r Minderjährige Anspruch auf
- Versorgung
- Aufsicht
- Förderung
Für Versorgung, Aufsicht und Förderung von Minderjährigen ist grundsätzlich die Familie zuständig. Werden diese Erfordernisse nur teilweise oder unzureichend bzw. wegen deren Abwesenheit nicht erfüllt hat die öffentliche Jugendwohlfahrt im Rahmen der Kindeswohlprüfung und -sicherung den Auftrag die vorhandenen Ressourcen der Familie zu stärken, respektive Defizite auszugleichen.
Um Notwendigkeiten ausreichend beurteilen und eine soziale Diagnose erstellen zu können, ist eine genaue Beobachtung und Beschreibung der Situation erforderlich, die sich auf materielle, physische, physische und soziale Kriterien stützt.
- MATERIELLE SITUATION
Lebensunterhalt, Wohnung, Ernährung, Kleidung, Hygienische Ausstattung, Infrastruktur - PHYSISCHER ZUSTAND DES KINDES
körperlicher Allgemeinzustand, körperlicher Pflegezustand, körperlicher Entwicklungszustand, Motorik, Körperfunktionen, … - PSYCHISCHER ZUSTAND DES KINDES
Kognition, Sprache, Emotion, Verhalten, psychosomatische Störungen, psych. Auffälligkeiten, Abhängigkeiten, Fähigkeit zur Problemlösung, … - SOZIALE SITUATION
Familie, Schule, Außenkontakte, Arbeit, Zugang zu Versorgungseinrichtungen, …
Die Hintergrundinformation zu den Standards der Jugendwohlfahrt sowie Kindeswohlprüfung bei unbegleiteten Minderjährigen, Flüchtlingen sowie Opfern von Kinderhandel haben DSA Irene Vasik und DSA Wolfgang Kienecker von der Jugendwohlfahrt Niederösterreich im Rahmen einer Schulung von ECPAT zu Kinderhandel zur Verfügung gestellt. Die Autorin verwendet Auszüge aus diesem Text.
Kindeswohlsicherung durch die Jugendwohlfahrt bei Betroffenen von Kinderhandel
Die öffentliche Jugendwohlfahrt wird immer wieder mit unbegleiteten Minderjährigen Fremden befasst, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Opfer von Kinderhandel sind.
Hinsichtlich dieser Personengruppe ist die öffentliche Jugendwohlfahrt prinzipiell für
- Abklärung und Sicherung des Kindeswohls
- Bestmögliche dauernde Versorgung, Förderung und Integration des Minderjährigen in Österreich
- oder rasche Rückführung des Kindes in das Herkunftsland in gesicherte Verhältnisse und Einrichtung von Instrumenten des Monitorings über IOM oder andere geeignete NGO´s
zuständig.
Dabei sind zwei Gruppen von Betroffenen zu unterscheiden:
- Minderjährige, die als Opfer von Kinderhandel identifiziert werden -und in Folge einen Antrag auf Internationalen Schutz/Asyl stellen
- Minderjährige, die als Opfer von Kinderhandel identifiziert werden -und keinen Antrag auf Internationalen Schutz/Asyl stellen
Zu A) Minderjährige Opfer von Kinderhandel, die einen Antrag auf Internationalen Schutz/Asyl stellen, können auch im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung weiter versorgt werden. In diesen Fällen ist die Jugendwohlfahrt im Wesentlichen für die Vertretung (Übernahme der Obsorge) zuständig. Die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung erfolgt meistens weitgehend über die Grundversorgung.
Zu B) Für Abklärung, Begleitung, Vertretung und Versorgung von Minderjährigen, welche als von Kinderhandel Betroffene identifiziert wurden und keinen Antrag auf Asyl gestellt haben, ist ausschließlich der örtlich zuständige Jugendwohlfahrtsträger zuständig.
Gemäß Artikel 11 des Haager Minderjährigenschutzabkommens ist bei Minderjährigen nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft das Herkunftsland der Minderjährigen über die getroffenen Verfügungen zu verständigen.
Artikel 11 (1) Die Behörden, die auf Grund dieses Übereinkommens Maßnahmen getroffen haben, haben dies unverzüglich den Behörden des Staates, dem der Minderjährige angehört, und gegebenenfalls den Behörden des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts mitzuteilen.
Das ist in Form eines Schreibens an das Konsulat des Heimatstaates der Minderjährigen zu erledigen. Wenn die familiären Ressourcen im Heimatstaat der Minderjährigen unbekannt sind (das wird in der Regel der Fall sein), wird über die Botschaft des Heimatstaates der dortige örtliche Jugendwohlfahrtsträger ersucht zu prüfen, ob und welche familiären Ressourcen bestehen und ist zudem abzuklären, wie die Minderjährigen vor einer nochmaligen Ausbeutung und Kinderhandel geschützt werden können. Sind die erforderlichen Ressourcen und Schutz vorhanden, können die Minderjährigen in den Herkunftsstaat zurückgebracht werden. Eine Rückführung und die Übergabe der Minderjährigen an die Herkunftsfamilie (geeignete Verwandte) soll gemeinsam mit der Botschaft des Herkunftsstaates gut geplant und für die Minderjährigen so wenig wie möglich belastend gestaltet werden.
Soweit so gut die rechtliche Ausgangsbasis. Das Prozedere B) wurde von der zuständigen Behörde im Falle von Sophia eingehalten. Der Behörde ist formal somit nichts vorzuwerfen.
Dennoch drängen sich folgende Fragen auf:
- Entspricht die Prüfung des örtlichen Jugendwohlfahrtsträgers den österreichischen Standards der Kindeswohlprüfung in allen vier, oben genannten, Punkten, wurden also für die Beurteilung der Rückführung des Kindes umfassend materielle, physische, psychische und soziale Kriterien herangezogen?
Das "Gutachten" der lokalen Behörde kennend, würde ich sagen, dass nahezu ausschließlich die materiellen und zu einem geringen Teil noch die sozialen Umstände der Familie erhoben und bewertet wurden. Eine Abklärung, inwieweit die Minderjährige vor einer nochmaligen Ausbeutung und Kinderhandel geschützt werden könne, wurde mit keinem Wort erwähnt. Dazu hätte es im Vorfeld, also noch bevor ein österreichisches Familiengericht im Herbst 2010 die Entscheidung über das Schicksal von Sophia getroffen hatte, einer zusätzlichen Beurteilung eine unabhängigen Organisation vor Ort bedurft. Somit sind zwar die erforderlichen Ressourcen in der Familie der Großeltern vorhanden, aber ob Sophia dort wirklich geschützt werden kann, ist mehr als fraglich. Zum einen wegen des fehlenden Unrechtsbewusstseins der Familie, zum anderen weil frühe Verheiratung von Kindern zum Zwecke des sozialen Aufstieges der gesamten Familie keine soziale Ächtung nach sich zieht. In einer gesellschaftlichen Struktur von Ausbeutung, Korruption und Armut gilt dies als legitimes Mittel des Aufstieges.
- Kann nach fast zwei Jahren noch von einer „raschen Rückführung des Kindes in das Herkunftsland in gesicherte Verhältnisse“ ausgegangen werden?
Es stellt sich die Frage, ob nicht auch die Dauer des Aufenthaltes in Österreich zu bewerten wäre. Sophia hatte sich sprachlich enorm rasch „angepasst“ und tat sich nach ihrer Rückkehr in die Karibik enorm schwer, spanisch zu sprechen. Sie sprach anfangs mit allen dort in österreichischem Dialekt. Auch in der Schule wurde festgestellt, dass ihre Spanischkenntnisse sehr gering seien, was wohl damit zusammen hängt, dass sie den größeren Teil ihrer ersten Schulzeit in Österreich und nicht in ihrem Heimatland verbracht hatte. Zweifel darüber, ob es nicht doch besser für Sophias weitere Entwicklung gewesen wäre, sie in Österreich zu belassen, wurden auch von der beteiligten NGO im Land geäußert. Schließlich stellte die Rückführung eine neuerliche Traumatisierung des Kindes dar. Es wurde zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren aus einem vertrauten Milieu herausgerissen.
- Welche anderen Beteiligten können bzw. sollten in solchen und ähnlichen Fällen präventiv tätig werden, um eine Kindeswohlgefährdung grundsätzlich hintanzuhalten?
Angesichts der Verschärfungen bei Migration, Einbürgerung und Asyl mutet es doch seltsam an, wie einfach in diesem Fall die Tante von Sophia einen österreichischen Pass für das Kind in ihrem Heimatland erhalten hat. Der vermeintliche österreichische Vater war ja nicht einmal anwesend, ganz im Gegenteil, er hat überhaupt nichts davon gewusst. Die Kopie seines Passes hat ausgereicht für die Ausstellung des österreichischen Passes für Sophia. Zu Unrecht, wie sich später herausstellte. Die ausstellende Botschaft in Lateinamerika hätte doch zumindest beim „Vater des Kindes“ nachfragen können, ob das seine Richtigkeit hat. Nachdem dieser Fall dem Außenministerium zur Kenntnis gebracht wurde, wurde sofort Bereitschaft signalisiert, aus diesem Fall zu lernen.
Bleibt zu hoffen, dass alle beteiligten Stellen und Behörden aus diesem Fall lernen. Wie die inzwischen fast 10 Jahre alte Sophia das alles bewältigen wird und wie ihr weiteres Leben verlaufen wird, bleibt indessen ungewiss. Was bleibt, ist die wenig aufmunternde Schlussfolgerung, dass die Schuldfrage im Falle von Menschenhandel schwer zu klären ist. Entweder weil kriminelle Netzwerke dahinter stecken oder weil im innerfamiliären Kontext oft das Unrechtsbewusstsein für Kinderausbeutung fehlt.
Die internationale Dimension von sexueller Ausbeutung von Kindern
Das Kinderhilfswerk UNICEF schätzt, dass weltweit mindestens zwei Millionen Kinder und Jugendliche gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt mit Prostitution zu verdienen. Die Ausbeutungsformen, denen Kinder und Jugendliche zum Opfer fallen, sind freilich mannigfaltig. Neben der sexuellen Ausbeutung sind Kinder und Jugendliche von Arbeitsausbeutung, Organhandel und Zwang zu kriminellen Handlungen betroffen. In Rumänien läuft derzeit ein Prozess gegen Menschenhändler, die mehrere Minderjährige unter falschen Versprechungen nach Österreich, in die Prostitution verschoben haben sollen. Immer wieder greift die Polizei z.B. in Wien Minderjährige auf, die unter Zwang stehlen, (inzwischen eher selten) betteln oder sexuelle Dienstleistungen verrichten müssen.
Tourismus: Hoffnung und Schattenseiten
Tourismus bringt, insbesondere für Länder des Südens, Chancen auf ökonomische Entwicklung. Oft ist Tourismus die wichtigste Quelle für Deviseneinnahmen. Eine der negativsten Begleiterscheinungen von nicht-nachhaltiger und unkontrollierter touristischer Entwicklung ist der so genannte „Kindersextourismus“. Durch die steigende Nachfrage von Touristen aus westlichen Industriestaaten hat diese Form des Missbrauchs von Kindern stark zugenommen. Für ein paar Dollar werden in Ländern Südostasiens, Lateinamerikas, Afrikas und Osteuropas täglich Kinder zwischen 6 und 17 Jahren von Touristen sexuell ausgebeutet.
Ursachen von „Kindersextourismus“
Mangelnde Sensibilisierung auf Seiten der Reiseveranstalter und Touristen; eurozentristische und sexistische Vorurteile gegenüber der lokalen Bevölkerung; Armut bzw. soziale Ungleichheit im Reisezielland; unzureichende Gesetze und laxe Strafverfolgung (Korruption) – all das begünstigt Kindersextourismus. Lokale Traditionen – wie z.B. Kinderheirat und Mythen um besondere Kräfte, die Jungfräulichkeit zugeschrieben werden – können das Problem noch verstärken. Meist sind es Mädchen, die schon früh erfahren, dass sie zum Familieneinkommen beizutragen haben. Touristische Zentren üben eine starke Anziehung aus – auf Jugendliche, wie auch auf Menschenhändler. Und nicht wenige alleinreisende Männer sind auf der Suche nach dem „ultimativen Kick“, dem Urlaubsvergnügen oder der devoten „All-Inclusive-Frau“ für zu Hause, - als Ehefrau soll sie dann in Österreich Haushälterin und „Liebesdienerin“ zugleich sein.
Weitere Informationen:
- www.ecpat.at; www.ecpat.net; www.kinderhandel.at.
- Mehr Aufmerksamkeit auch seitens der Bevölkerung ist notwendig: „Hinschauen statt Wegschauen!“ lautet das Motto. Beobachtungen können an das Bundeskriminalamt gemeldet werden:
- Zu Menschen- bzw. Kinderhandel: menschenhandel@bmi.gv.at.
- Zu sexueller Ausbeutung von Kindern im In- und Ausland: meldestelle@interpol.at
Frau Astrid Winkler ist Kinderrechtsexpertin, Trainerin und freiberufliche Autorin studierte Soziologie, Politik- und Kommunikationswissenschaften in Wien. Seit 2008 ist sie Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, einem Bündnis von 12 NGOs und Fachstellen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte und Kinderrechte. ECPAT kämpft in 70 Ländern der Erde für die Beendigung der Ausbeutung von Kindern.
Obere Augartenstraße 26–28, 1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)699 - 8151 38 11 :: E-Mail :: Impressum