Verein für gewaltlose Erziehung

Auszüge aus unserer Zeitung KINDERSCHUTZ AKTIV.
Kinderrechte und Wohltätigkeit einst und heute
Eine Retrospektive der Lebens- und Erziehungerfahrungen ehemaliger Zöglinge des Rothschild’schen Kinderasyls in Göstling an der Ybbs zwischen 1925-1945
Julia Demmer
Unser Bild von Kindheit und Jugend ist abhängig von unserem Menschenbild, unseren Wertvorstellungen, unseren politischen und weltanschaulichen Überzeugungen. Jeder Mensch trägt dabei ein Bild von Kindheit und Jugend in sich, das mitunter gespeist ist aus eigenen Erfahrungen als Kind und Jugendlicher, aus dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen und aus Interaktionen mit Menschen sowie Medien. Seit dem 18. Jahrhundert wurde Kindheit mehr und mehr als eigene Lebensphase anerkannt, doch erst ab dem 19. Jahrhundert wurden Erziehung und Sozialisation des Kindes zu einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe. Bis vor wenigen Jahrzehnten wurde die uneingeschränkte Autorität dieser Erziehungsverpflichtung Kindern gegenüber den Erwachsenen zugeschrieben. Diese konnten beinahe unbegrenzt über ihre Kinder „verfügen“. Die Anerkennung der Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen breitete sich erst allmählich im gesellschaftlichen Verständnis aus.
Allerdings eine weltweite Einigkeit bezüglich der Rechte von Kindern und Jugendlichen besteht derzeit noch nicht, doch durch die UN-Kinderrechtskonvention sind seit 1989 viele Initiativen intensiv um deren Umsetzung bemüht. In Österreich wurden die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 mit „Erfüllungsvorbehalt“ unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Konvention zwar nicht in Verfassungsrang steht, sich jedoch durch Gerichte und Behörden unter direkter Anwendbarkeit befindet und alle Gesetzte ihr entsprechen müssen. Seit 2005 stehen die Kinderrechte sogar in der Verfassung des Landes Salzburg. Die neueste diesbezügliche Entwicklung spielt sich auf der Bundesebene ab. So ist derzeit eine Regierungsvorlage in Diskussion, die die Aufnahme von Teilen der Kinderrechtskonvention in die Verfassung festschreiben soll.
Zwar kann auch heute noch nicht von einer Erfüllung aller Kinderrechte weltweit gesprochen werden, doch in Bezug auf Österreich kann angemerkt werden, dass sich im Unterschied zu anderen Staaten und im Vergleich zum Beginn des 20. Jahrhunderts, die Situation für Kinder und Jugendliche in Österreich in vielerlei Hinsicht verbessert hat. Es kam zu einer Sensibilisierung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und die Tendenz geht dahingehend Kinder und Jugendliche mehr und mehr als eigenständige Wesen mit spezifischen Rechten der Teilhabe und Mitbestimmung sowie Unterstützung und Förderung wahrzunehmen. Dazu beigetragen haben nicht nur rechtliche Verordnungen, sondern maßgeblich auch die – vielen Gesetzen zugrundeliegenden – Initiativen zahlreicher überzeugter Personen, die bis heute an der Erfüllung der Rechte von Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie beispielsweise Hans Czermak und der „Verein für gewaltlose Erziehung“.
In der Reflexion darüber, was Kindheit und Jugend sowie deren Rechte heute bedeuten, kann ein Vergleich vieles deutlich machen. Dieser Vergleich kann sich beispielsweise – Landesgrenzen überschreitend – darauf beziehen, welche Rechte Kinder und Jugendliche in Mitteleuropa im Gegensatz zu anderen Ländern haben und mit welchem Verständnis Kindern und Jugendlichen jeweils begegnet wird. Der vergleichende Blick kann aber auch in historischem Sinne auf unterschiedliche Epochen gerichtet sein und klar legen, was heute Kindheit und Jugend im Vergleich zu anderen Generationen des 20. Jahrhunderts ausmacht? Dieser Versuch einer Retrospektive in Bezug auf Kinderrechte und Wohltätigkeit soll diesen Artikel leiten, da in der Thematisierung von Kinderrechten und gewaltfreier Erziehung, stets auch ein Blick zurück Aufschlussreiches bieten und unseren Wissens- und Erfahrungshorizont erweitern kann.
Herangezogen werden dazu Forschungsergebnisse einer Diplomarbeit, die an der Universtität Wien vorgelegt wurde. Im Fokus der Arbeit lag ein bestimmtes Schülerheim in Niederösterreich zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dieses Heim, war im Sinne des jüdischen Wohlfahrtsgedankens begründet worden und stellte regional eine bedeutende soziale Einrichtung dar. Dadurch können Einblicke in damalige Sozialisations- und Erziehungsbedingungen gegeben werden und es ist möglich im Sinne eines kontrastiven Vergleichs über die „Erfüllung“ von Kinderrechten und Wohltätigkeit einst und heute zu reflektieren. Der Blick zurück soll in diesem Beitrag einerseits für eine spezifische Situation des Aufwachsens zu Beginn des vorigen Jahrhunderts sensibilisieren, aber auch die aktuelle Notwendigkeit zentraler Elemente der UN-Kinderrechte verständlich machen.
In der diesem Beitrag zugrundeliegenden Studie, die im Dezember 2008 als Buch veröffentlicht wurde, sind Interviews mit 12 ehemaligen Zöglingen eines Kinderheimes, dem so genannten Rothschild’schen Kinderasyl in Göstling an der Ybbs, geführt worden. Die Besonderheit dieser Einrichtung ist, dass diese nicht als klassisches Kinderheim betrachtet werden kann, aber auch nicht als herkömmliches Internat. Es handelte sich um eine Art Schülerheim bzw. Internat mit „sozialem Anspruch“, da es, im Vergleich beispielsweise zu klassischen Internaten, für damalige Verhältnisse sehr kostengünstig und keiner sozialen, religiösen oder besonders begabten Gruppe vorbehalten war. Das Heim war von der wohlhabenden jüdischen Bankiersfamilie Rothschild 1878 für die Kinder der Angestellten begründet worden. Die Familie besaß damals weitreichende Forstgebiete in der gebirgigen Region zwischen Gaming, Lackenhof, Göstling und Waidhofen mit über 600 Angestellten, die vorwiegend in der Forstwirtschaft tätig waren. Die Angestellten und deren Familien lebten in der Regel in abgelegenen Teilen des Gutsbesitzes und der tägliche Schulweg war für einen Großteil der Kinder äußerst beschwerlich. So gründete die damalige Baroness Bettina Rothschild dieses Kinderheim, mit dem Anspruch den regulären Schulbesuch zu ermöglichen und die vorwiegend sehr armen Familien zu unterstützen. Die jüdische Bankiersfamilie gehörte damals zu einer der reichsten Familien der Welt und war bekannt für ihr großes soziales Engagement. Zum einen wurden im Umkreis all ihrer Niederlassungen, stets auch soziale Einrichtungen begründet (z.B. Rothschildspital Wien, Blinden- und Taubstummenanstalt Wien, Altenheim Gaming, etc.), zum anderen bestanden soziale Arbeitsverhältnisse in den Betrieben der Familie. Den Angestellten wurde beispielsweise entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt, der regelmäßig renoviert wurde, es gab ein Pensionssystem, gewisse Lebensmittel wurden den Familien zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt und in den Wintermonaten erhielten Familien mitunter auch Beistand durch warme Kleidung.
Im Kinderasyl erhielten die Kinder neben schulischer Förderung auch Unterstützung im Heim selbst durch die Verwalterin sowie entsprechende Erzieher und Erzieherinnen. Zudem wurde den Kindern für damalige Verhältnisse bestmögliche Verpflegung zuteil – sie erhielten etwa Bekleidung und Schuhwerk. Dies bedeutete eine massive Unterstützung für die Eltern, da es für diese schwer war, entsprechende Kleidung und Schuhwerk für den Schulbesuch zu jeder Jahreszeit und Witterung zur Verfügung zu stellen. Auch die Verpflegung einer oftmals großen Schar an Kindern, war kein Leichtes für die in vorwiegend ärmlichen Verhältnissen lebenden Familien. Karge Böden und die raue Witterung der Region erlaubten es kaum, Eigenanbau zu betreiben.
Die Unterbringung der Kinder in dem angesprochenen Kinderasyl stand den Familien frei – wobei angemerkt werden muss, dass die gesellschaftlichen und regionalen Umstände den Familien kaum Alternativen eröffneten. Die Unterbringung kostete die Eltern ca. fünf Schillinge im Monat – dies entsprach etwa einem Tageslohn des Vaters und kann für damalige Verhältnisse als „sozialer Tarif“ betrachtet werden. So kostete ein Schlafplatz für ein Kind pro Nacht bei einer Familie im Dorf bereits einen Schilling. Solche Schlafplätze mussten all jene Kinder in Anspruch nehmen, deren Eltern damals nicht im Dienste Rothschilds standen und deren Schulweg zu weit für einen täglichen Fußmarsch war. So bedeutete der Aufenthalt im Kinderasyl für die Familien im materiellen Sinne eine große Erleichterung.
Im emotionalen Sinne war es durchaus ein schweres Los. Die Kinder kamen bereits mit sechs Jahren zu Schulbeginn in das Kinderasyl und da die Heimwege mitunter eine Tagesreise bedeuteten, war an eine Heimkehr nur in längeren Ferienzeiten zu denken. Deshalb konnten die Kinder nur 3-4 Mal jährlich heimfahren. Dies war nicht leicht in den jungen Jahren und die Trennung von der Familie führte zu massiven Heimweherfahrungen. Hinzu kam, dass es, wie in Schilderungen berichtet wurde, damals nicht üblich war, den Kindern ihre Situation entsprechend zu erklären. Viele Kinder waren demnach zu Beginn im Kinderasyl mit der Situation der Trennung überfordert, da sie nicht wussten, wo sie hingekommen waren und warum, wie lange sie bleiben mussten und wie man sich dort zu verhalten hatte. So ist vor allem die Anfangs- und Eingewöhnungsphase im Kinderasyl den ehemaligen Zöglingen besonders stark in Erinnerung geblieben, wie eine Interviewsequenz veranschaulichen soll:
„Wie ich hinuntergekommen bin ins Asyl, ich hab ja so viel Heimweh gehabt, dass kann sich kein Mensch vorstellen. Die erste Woche ist eh gegangen (...). Der Großvater ist mit mir gefahren. Ich seh sie noch stehen, beim Arbeiterhaus haben wir gewohnt, die Großmutter ist dort gestanden, meine Mutter, der Vater und alle haben geweint. Der Großvater väterlicherseits ist mit mir gefahren. Er ist am Sonntag vorher sogar mit mir noch nach Mariazell gefahren und dann ist der mit mir ins Asyl gefahren, so ein kleines Kofferl hab ich gehabt. Und die Ida hat gesagt, gell ‚Auf di schau i!’ und die hat mir gleich das ganze Asyl gezeigt bis hinauf am Dachboden. Und nach einer Woche hab ich gesagt, ich will wieder heim, jetzt hab ich eh schon alles gesehen (...). Es war die erste Zeit im Asyl eine schwere Zeit aber dann waren wir wie eine große Familie, wenn man sich dann dran gewöhnt hat (...). Das Angewöhnen hat schon so ein Jahr gedauert, zumindest ein halbes Jahr bis man das erste Mal wieder heimgekommen ist, dann war man daheim ein paar Tage, zu Weihnachten eine Woche, und dann war wieder die Heulerei, da hab ich drei Tage schon unter der Tuchent daheim geweint, weil ich gewusst hab, dass wir wieder fort müssen.“ (Frau K.)
Die Kinder und Jugendlichen waren durchaus strukturellen Ungleichheiten und Benachteiligungen ausgesetzt, wie beispielsweise der ungleichen Verteilung von Einkommen, Bildungschancen und durchaus sehr strengen hierarchischen erzieherischen Beziehungen. Zwei Gegenpole bestimmten dabei die besondere Situation der so genannten „Asylkinder“. Zu Hause erlebten die meisten Kinder eine schützende familiäre umd emotionale Athmosphäre, fühlten sich bei ihren Familien und Geschwistern zu Hause und geborgen. Demgegenüber waren die Kinder im Asyl schließlich eines von sehr vielen – 40 bis 50 Kinder lebten zugleich im Asyl – und es existierte keine so nahe Bezugsperson wie die Mutter. Trotzdem erlebten die Kinder, wie berichtet wurde, auch zahlreiche positive Aspekte im Kinderasyl: ein voller Bauch, gute Kleidung, schulische Förderung, Freizeit- und Spielmöglichkeiten sowie ein respektvoller Umgang zwischen der Verwalterin und den Kindern erwirkte ein Aufwachsen, von dem die Kinder profitieren konnten. Im Elternhaus hingegen hatten die Eltern kaum Zeit für die Kinder, konnten nur in geringem Maße beim Lernen helfen und es gab nicht genug zu Essen und unzureichend Kleidung. In den Augen von Kindern wiegt kaum etwas die familiäre Gesellschaft auf und die Trennung zur Familie ist nicht leicht. Doch bezüglich dem schulischen Lernen, dem Lernen von Selbständigkeit und dem Leben in der Gruppe sowie im respektvollen Austausch mit der Verwalterin und dem Verbalisieren von Situationen, habe es auch eine große Bereicherung gegeben und es eröffneten sich Lebenschancen abseits des Elternhauses. Ein Interviewpartner erinnerte sich:
„Wir selber haben sehr gewonnen dadurch, weil wir waren eine sehr arme Familie (…). Das hat uns wahnsinnig geholfen, weil wir haben alle Chancen dann gekriegt, nämlich wir haben dort unten in die Hauptschule gehen können (…). Und wir haben sehr gute Lehrer gehabt, sogar Englisch zum Beispiel, das hat ausgereicht, dass ich in der Gefangenschaft Dolmetscher spielen hab können (...). Ich weiß, dass für mich das Asyl sehr entscheidend war, weil zum Beispiel in Lackenhof wäre ich Holzknecht geblieben, wäre ich vielleicht auch glücklich geworden. Aber eine andere Möglichkeit hätte es nicht gegeben (…). Und du erlernst viel Selbständigkeit (…). Und heute haftet mir das immer noch an.“
Das Angebot des Kinderasyls ermöglichte es zwar, einige strukturelle Ungleichheiten, wie Armut und Bildungsungleichheit, zu verringern, der negative emotionale Einfluss der frühen Trennung der Kinder vom Elternhaus sowie mitunter traumatische Erfahrungen mit einigen Erziehungspersonen im Heim, sind allerdings als Belastungen für die Kinder nicht zu unterschätzen. Um unseren Blick in Bezug auf die Rechtssituation der Kinder damals und heute zu schärfen, soll nun im Hinblick auf die zentralen Aspekte der UN-Kinderrechte diese Einrichtung sowie die Situation des Aufwachsens dort, genauer beleuchtet werden.
Wenn man die UN-Kinderrechte als Maßstab nimmt, so konnte das Kinderasyl bereits einigen dort dokumentierten Forderungen gerecht werden. Die UN-Kinderrechte fordern die Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen und legen fest. dass im Vordergrund aller diese betreffenden Maßnahmen das Kindeswohl zu stehen habe. Es geht um das Recht auf Entwicklung und Entwicklungschancen, auf Leben und Überleben. Darüberhinaus geht es dabei auch um das Recht auf Partizipation bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Angelegenheiten. Das bedeutet, es geht auch um die Achtung ihrer Meinungen. Die UN-Kinderrechte teilen sich in drei Gruppen: Partizipationsrechte (participation), Rechte auf adäquate Grundversorgung (provision) und Rechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung (protection).
Partizipationsrechte
Zu den Partizipationsrechten gehören im Wesentlichen das Recht auf Meinungsäußerung und das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit.
Im Kinderasyl herrschte in einem gewissen Maße bereits ein Recht auf Meinungsäußerung. Vor allem in jenen Situationen, in denen es beispielsweise um disziplinäre Schwierigkeiten ging. Vorgeladen vor die Verwalterin hatten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit ihre Situation zu schildern und angehört zu werden. Bei so manch anderen Erziehern und Erzieherinnen war dies allerdings nicht möglich, doch die Verwalterin schrieb Fairness groß. Trotzdem waren die Kinder und Jugendlichen damals nicht geschützt vor Gewalt in der Erziehung. Hier ein Beispiel-Text aus einem Interview zum Thema Meinungsäußerung:
„Und besonders, wenn du einen stärkeren Charakter gehabt hast, den hat sie beobachtet. Und jeder macht ja einmal was, was nicht ganz in Ordnung ist, da hat sie so einen Stuhl gehabt in ihrer Kanzlei, der war von hinten beleuchtet und mit einer hohen Lehne und sie selbst hat so eine senkrechte Stirnfalte gehabt. Strenge Falten, obwohl sie die Gutmütigkeit in Person war, eine richtige Mutter für alle. Und da hat sie dich nicht von vorneherein gemaßregelt, sondern hat dich immer ausgefragt, warum du eigentlich so gehandelt hast. Und hat dir zugehört (…). Und so, du hast sie geachtet, also ich hätte nicht einmal versucht im Geringsten, dass ich die anlüge.“
Das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit war ebenso eines, das zum Teil Berücksichtigung fand. Die Verwalterin hatte ein offenes Ohr für die Zöglinge, hingegen gab es Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrer in der Schule, die dies strenger handhabten. So wurde beispielsweise der Wunsch eines Jungen, aus der Kirche auszutreten, mit Strafe bzw. Ausschluss geahndet. Der jüdische Glaube der Gründer des Asyls spielte in keinerlei Weise im Heimalltag eine Rolle und eröffnete es Kindern jeglicher Konfession in diesem Kinderheim zu leben.
Versorgungsrechte
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard kann für damalige Verhältnisse im Kinderasyl als erfüllt betrachtet werden, sogar besser als vergleichsweise in so manchen Elternhäusern. Jedes Kind hatte sein eigenes Bett und Kasten sowie eigene Kleidung. Hinzu kamen entsprechende Waschgelegenheiten sowie die Möglichkeit sich in freier Natur zu bewegen. Wenn die Kinder krank waren, wurden sie angemessen versorgt und damit auf Wohl und Gesundheit der Kinder geachtet.
Hierzu gehört auch das Recht auf Bildung, dass durch unentgeltlichen Besuch der Grundschule sowie durch schulische Unterstützung im Privatleben ermöglicht wurde. Auch zur Entfaltung der Persönlichkeit, von Talenten sowie geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen wurde durch Freizeitgestaltung, aktive Mitarbeit am Lebensalltag sowie handwerklicher Förderung und Förderung von Handarbeiten geachtet und damit zu einer Vorbereitung auf ein aktives Erwachsenenleben beigetragen. Das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel wurde durch einen abwechslungsreichen Tagesablauf gewährleistet. Eine Interviewpartnerin ererinnerte sich:
„Die Eltern haben ja auch nicht so viel Zeit gehabt für Kinder wie heute. Erstens waren ja die Eltern noch weniger belehrt, als was wir in der Schul gelernt haben, wenn ich ganz ehrlich bin. Meine Mutter war ein 1900er-Jahrgang und mein Vater ein 1882er-Jahrgang. Das war ja auch damals so, die sind ja nur ein wenig in die Schule gegangen, aber da war das noch nicht so. Ich hab ja auch keine Hauptschule gehabt, bei uns hat es keine gegeben und sonst bin ich nirgends weggekommen (...). Das war damals einfach so, und die Eltern haben dir nicht viel helfen können, die haben einfach auch nichts können. Im Asyl war das schon anders. Im Asyl war ich ein guter Schüler.“
Schutzrechte
Zu den Schutzrechten gehört das Recht auf Schutz des Kindes vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung. Betrachtet man dieses Rechts in Bezug auf das Kinderasyl kommt es zu einer zwiespältigen Einschätzung. Zum einen befanden sich die Kinder in einem Schutzraum, erhielten Zuwendung und Förderung. Auf der anderen Seite war die damalige Erziehung noch geprägt durch hierarchische Strukturen sowie körperliche Züchtigung, primär bei den Buben. Dadurch prägten auch Gewalterfahrungen Erinnerungen ehemaliger Zöglinge. Negative Erfahrungen mit Erziehungspersonen, Gewalt und Misshandlung standen neben allen unterstützenden und förderlichen Lebenserfahrungen im Kinderasyl ebenso an der Tagesordung. Die größten „Wunden“ haben dabei Erfahrungen im Zusammenhang mit Ungerechtigkeiten hinterlassen. Gewalterfahrungen, die dem damaligen kindlichen Gerechtigkeitsempfinden entsprachen, konnten hingegen von den Kindern akzeptiert werden. Es gab keinerlei Richtlinien zur Führung des Kinderasyls von staatlicher Seite und keine Regelung zur Ausbildung der dort tätigen Erziehenden. Dies spiegelt sich darin wider, dass in der Erinnerung der Zöglinge die Erziehungspersonen vor allem hinsichtlich ihres Charakters verhaftet blieben. Auszüge aus Interviews verdeutlichen die angedeuteten Aspekte:
„Ja, die haben Schläge gekriegt mit der Hundspeitschen. Ich kann mich erinnern, ihr Hund ihr Dackelhund, das war ja ihr Lieblingshund. Und wenn’s halt ganz schlimm waren, da hat’s die Hundspeitschen genommen (...). Nur die Buben. Von den Mädchen hab ich nie was gehört, die haben halt sonst irgendwie Strafen gekriegt. Wir haben vielleicht am Nachmittag stricken müssen oder solche Sachen haben halt wir dann aufgebrummt gekriegt, wenn wir uns irgendwie nicht schön benommen haben.“
„Auf mich hat der immer ein wenig, da hat er seinen Hass ein wenig auslassen (...). Und da waren 5 oder 6 Buam beieinander und wenn ihm das nicht gepasst hat, dann hat er gesagt ‚Rudi kimm her!’ zack, hab ich ein paar Flaschen kriegt. Mit den anderen hat er geschimpft, und mich hat er halt immer gleich gehaut.“
„Da haben wir eine gehabt (…). Die haben viele nicht mögen und sie war irgendwie, die Kinder, die sie nicht mögen hat, die haben nix Gutes gehabt bei ihr (...). Da hat sie ganz eine feinde Frau sein können.“
In vielerlei Hinsicht war die Einrichtung des Kinderasyls eine Bereicherung für die Kinder. In emotionalem Sinne war die Trennung von den Eltern allerdings sehr hart. Aus heutiger Perspektive überwogen in den Erinnerungen der meisten ehemaligen Zöglinge die positiven Aspekte des Aufwachsens im Kinderasyl, vor allem in Bezug auf die dadurch ermöglichte bessere Ausbildung und Förderung.
Doch muss vor einer vorschnellen „Lehre“, die wir aus der Geschichte vom Kinderasyl ziehen können, gewarnt werden. Immer wieder geht die Argumentation in jene Richtung, dass pädagogische Einrichtungen, jegliche strukturellen „Übel“ (z.B. Armut, Bildungsungleichheit, etc.) überwinden könnten. Fest steht, dass auch Bildungsinstitutionen jene Ungleichheiten nicht ausmerzen können, da es sich dabei um strukturelle gesellschaftliche und politische Bedingungen handelt. Zur „besten“ Ausbildung und Sozialisation kommen familiäre und individuelle sowie unzählige gesellschaftliche und politische Aspekte hinzu, denen sich ein Mensch im Rahmen seiner Entwicklung ausgesetzt sieht.
Deshalb erscheint es mir wichtig, die UN-Kinderrechte nicht nur als abgehobene gesetzliche Grundlage und Leitlinie zu betrachten, sondern sie als wertvolle Bezugsbasis heran zu ziehen, wenn es darum geht, im Umgang mit Kindern und Jugendlichen trotz der Einflüsse struktureller Probleme gewaltfrei zu agieren. Die Vergangenheit (auch im Hinblick auf ehemalige Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen) vor dem Hintergrund der Forderungen der UN-Kinderrechtscharta kritisch zu reflektieren, kann dabei, wie im vorliegenden Beitrag zu zeigen versucht wurde, sehr hilfreich sein. Ein Blick in die Vergangenheit oder auch über Landesgrenzen hinweg ermöglicht es nämlich, heutige Situationen mit anderen Augen zu betrachten, und macht den Weg frei für eine neue Sensibilität und kritische Reflexion. So hoffe ich, dass der Einblick in diese Mikrogeschichte der Institution des Kinderasyls trotz der Spezifizität auch sie zum Nachdenken anregen konnte. Wenn es mir gelungen ist, ihre Neugier dermaßen zu wecken, dass sie mein Buch zur Gänze lesen möchten, wäre das für mich eine große Freude.
Mag. Julia Demmer, Jg. 1982, ist Assistentin in Ausbildung am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien, Forschungseinheit Humanistische Pädagogik und Sozialpädagogik. Forschungsintressen: Biographieforschung, Sozialpädagogik, marginalisierte Bevölkerungsgruppen im zeitgeschichtlichen Fokus.
Ihr Beitrag bezieht sich auf: Demmer, Julia (2008): Das Kinderasyl von Göstling 1878-1945. Lebens- und Erziehungserinnerungen ehemaliger Zöglinge an das Rothschild’sche Kinderasyl in Göstling an der Ybbs. Ranshofen: Edition Innsalz.
Obere Augartenstraße 26–28, 1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)699 - 8151 38 11 :: E-Mail :: Impressum