Österreichischer Kinderschutzbund - Verein für gewaltlose Erziehung

Kinder sind unschlagbar

Auszüge aus unserer Zeitung KINDERSCHUTZ AKTIV.

„Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt“

20 Jahre Gewaltverbot in der Erziehung

Elisabeth Harasser

§ 146a ABGB:

Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.

Dieser nach dem großen Wiener Kinderarzt Univ.-Prof. Dr. Hans Czermak  als „Lex Czermak“ benannte Gewaltschutzparagraph klingt einfach – ist es aber leider nicht! Nach wie vor gibt es große Unsicherheiten, wie man vorgehen soll, wenn man bei Kindern/Jugendlichen Anzeichen von Misshandlungen, Missbrauch oder auch Verwahrlosung und Vernachlässigung bemerkt. Es bedarf nach wie vor umfassender Information und Aufklärung, um die Gesellschaft für die Nöte der Betroffenen zu sensibilisieren. Dieser Artikel soll ein Beitrag dazu sein!

„Wer sein Kind liebt, züchtigt es!“

Gewalt in der Erziehung hat eine lange Tradition. So wurde in Österreich erst in den 1970er-Jahren die körperliche Züchtigung in der Schule (§ 47 SchUG Abs 3: Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten) und schließlich am 1. Juli 1989 im § 146 a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches jegliche Anwendung physischer und psychischer Gewalt in der Erziehung verboten. Zusätzlich bekräftigt wird diese Forderung durch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die heuer ebenfalls ihren 20. Geburtstag begeht, und die Österreich 1992 zwar ratifiziert, aber immer noch nicht in die Bundesverfassung integriert hat. In diesem völkerrechtlichen Vertrag verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem dazu, alle Maßnahmen zu treffen, um Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt und Ausbeutung zu schützen.

Klar ist, dass Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen einen erhöhten Anspruch auf Schutz haben und diesen Schutz haben wir Erwachsene mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten. Obwohl Gewalt die gesamte Entwicklung von Kindern nachhaltig beeinträchtigen kann und ihre Menschenrechte verletzt, wird sie auch heute noch vielfach sozial akzeptiert, kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor und ist in vielen Ländern nach wie vor traurige Realität. Laut UNICEF sterben in den OECD-Ländern jährlich rund 3500 Kinder unter 15 Jahren an den Folgen körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung. Wo Kinder geschlagen werden, ist häufig auch Gewalt unter Erwachsenen an der Tagesordnung. Viele junge Menschen erleben als Zeugen massive körperliche Übergriffe zwischen den Eltern (meistens des Vaters gegen die Mutter) mit, ohne vielleicht selbst Opfer körperlicher Übergriffe zu werden. Aber auch diese beobachtete Gewalt hat immense nachteilige Folgen für die gesamte Entwicklung und natürlich Auswirkungen auf das spätere Verhalten dem Partner/der Partnerin und den eigenen Kindern gegenüber.

Neil Guterman, einer der führenden amerikanischen Forscher auf diesem Gebiet, nennt Kindesmisshandlungen „das zerstörerischste und teuerste soziale Problem unserer Tage“. Das
Institut für Konfliktforschung hat 2006 im Auftrag des BM für Justiz und des BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Kosten häuslicher Gewalt in Österreich ermittelt und kam dabei auf eine Summe von 78 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten entstehen aus Gewalthandlungen von Männern gegen Frauen und gegen Kinder und Jugendliche, wobei betont wird, dass es sich hierbei um eine Mindestsumme handelt!

Zwar ist das Bewusstsein für die individuellen und gesellschaftlichen Folgen häuslicher Gewalt und speziell von Kindesmisshandlungen in Österreich gestiegen, zwar bekennen sich viele Eltern zur gewaltfreien Erziehung - trotzdem sind wir noch weit entfernt von einem Klima, das jegliche Gewalt ächtet.

Nach wie vor wird die Meinung vertreten, dass eine Ohrfeige noch niemandem geschadet hätte. Nach wie vor sind für manche Eltern körperliche Übergriffe auf Kinder/Jugendliche völlig normale Methoden, um Gehorsam zu erzwingen. Viele der davon Betroffenen erleben dieses Verhalten als ganz normal und sind sogar vollkommen davon überzeugt, dass es in Ordnung ist („Der Papa/die Mama darf das!“) oder dass sie selbst schuld daran sind, wenn sie geschlagen werden („..., weil ich nicht brav war.“).

Es bedarf also immer noch eines großen Ausmaßes an Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für alle Formen der Gewalt, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, vor allem, was die generelle Einstellung gegenüber Gewalt als Konfliktlösungsmuster betrifft.

Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, dass es neben der direkt von Personen ausgehenden Gewalt auch strukturelle Gewalt gibt, die sich etwa durch gesellschaftlich-institutionell festgelegte Bedingungen manifestieren kann. Kinder und Jugendliche wachsen in vielfältigen gewaltförmigen Lebensverhältnissen auf, die sich z. B. im Straßenverkehr, im Stadt- und Wohnungsbau, in der Verplanung der Kindheit, im zunehmenden Leistungszwang, in der Unsicherheit der Arbeitsplätze und der Beschränkung von Zukunftschancen zeigen. Systemimmanente Faktoren können dazu führen, dass potentielle geistige und körperliche Fähigkeiten nicht verwirklicht werden können (z. B. im Betrieb, in der Schule etc.).

Allerdings wird diese Form der Gewalt meist nicht als solche erkannt bzw. nur unterschwellig oder überhaupt nicht bemerkt, da sie unter anderem sehr stark von persönlichen Wertvorstellungen und Wahrnehmungen abhängt.

Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gewalthandlungen gegen Kinder und Jugendliche werden in großem Ausmaß, jedoch nicht ausschließlich in der Familie verübt. Man kann grundsätzlich vier Formen unterscheiden, die häufig nebeneinander auftreten.

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn über einen längeren Zeitraum Versorgungsleistungen ausbleiben, d. h. grundlegende körperliche und seelische Bedürfnisse des Kindes werden von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt (z. B. mangelnde Ernährung, Pflege, Hygiene, medizinische Versorgung, Aufsicht, vor allem auch fehlende Anregungen zu altersgemäßer geistiger, sozialer und seelischer Entwicklung). Besonders gefährdet sind laut Untersuchungen ungewollte oder behinderte Kinder.

Vernachlässigung kommt, wie alle anderen Formen von Gewalt, grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Schichten in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Oft ist sie ein Hinweis auf soziale Probleme einer Familie, wie Arbeitslosigkeit, materielle Not, Krankheit, schlechte Wohnverhältnisse und äußerst sich u. a. in mangelnder Körperpflege, Unterernährung, unbehandelten Krankheiten. Sehr stark wirken sich auch fehlende Liebe und Zuwendung negativ auf die Entwicklung der Kinder aus und beeinflussen ihr Bindungs- und Sozialverhalten nachteilig. Je jünger die Kinder sind, desto größer ist das Risiko bleibender körperlicher und seelischer Schäden.

Körperliche Gewalt ist die sichtbarste und deutlichste Form von Misshandlung, Unterdrückung und Machtmissbrauch. Viele der alltäglich vorkommenden Gewaltanwendungen hinterlassen jedoch kaum sichtbare Spuren oder aber die Zeichen werden nicht als Misshandlungen erkannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Verletzungen zwar Hinweise sein können, aber keine Beweise, und dass manchmal tatsächlich harmlose Ursachen zu Grunde liegen. Jeder körperliche Übergriff bedeutet aber für das Opfer immer auch seelische Verletzung.

Jede Form der Gewaltanwendung bedarf unbedingt der Einmischung und der Unterstützung für das Opfer. Nach wie vor ist die Dunkelziffer vor allem im privaten Bereich (häusliche Gewalt) sehr hoch. Das hängt unter anderem mit der mangelnden Aufdeckungsbereitschaft der Betroffenen und der Zeugen, sowie mit mangelnder Zivilcourage zusammen.

Sexualisierte Gewalt/sexueller Missbrauch ist durch die öffentliche Berichterstattung über spektakuläre Fälle ein wenig aus der Tabuzone gerückt, wenngleich es auch hier nicht möglich ist, das tatsächliche Ausmaß in Zahlen anzugeben. Als gesichert gilt, dass mehr Mädchen Opfer werden, wobei zu bedenken ist, dass bei den betroffenen Burschen die Dunkelziffer weit höher sein dürfte, da sie sich noch mehr scheuen, den Missbrauch anzusprechen. Die Täter/Täterinnen sind meist keine Fremden (zum Großteil Männer), sondern stammen aus dem Nahbereich der Opfer. Diese werden von Erwachsenen ganz bewusst und absichtlich als Objekte der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt. Der Geheimhaltungsdruck, der auf ihnen lastet, führt zu Sprachlosigkeit und Handlungsunfähigkeit. Das vom Täter/der Täterin auferlegte Schweigegebot wird oft durch Drohungen untermauert, die bei den Kindern/Jugendlichen Angst und Schuldgefühle erzeugen. Fakt ist: Kinder sind schon auf Grund ihres Entwicklungsstandes nie in der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen zuzustimmen, d. h. die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei den Erwachsenen!

Psychische Gewalt umfasst Handlungen, Unterlassungen, Haltungen von Erwachsenen, die Kinder/Jugendliche ängstigen, überfordern, ihnen ein Gefühl der Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen. Von psychischer Gewalt spricht man, wenn Kinder/Jugendliche eingeschüchtert, ausgegrenzt, isoliert, verspottet, missachtet, abgewertet, klein gemacht, unterdrückt, im Scheidungskrieg der Eltern als Spielball missbraucht werden, das Kindeswohl vorgeschoben wird, um eigene Interessen durchzusetzen, Kinder Loyalitätskonflikten ausgesetzt werden usw. Von psychischer Gewalt spricht man auch dann, wenn Angst als Erziehungsmittel eingesetzt wird. Diese Art der Gewalt ist nur schwer erkennbar und fassbar, da sie individuell erlebt wird und ihre Wirkung von außen oft nicht erkennbar und einschätzbar ist. Deshalb entzieht sie sich auch einer Definition und der wissenschaftlich methodischen Erfassbarkeit. Fest steht, dass es um Zynismus in der Erziehung geht, um die mutwillige Erzeugung von Furcht und Schrecken.

Kinder/Jugendliche werden verspottet und der Lächerlichkeit preisgegeben. Dies passiert nicht nur in der Familie oder unter den Kindern/Jugendlichen selbst, sondern leider sehr häufig auch durch Lehrpersonen. Psychische Gewalt hinterlässt zwar keine sichtbaren Spuren, sie wirkt aber nachhaltig und kann sich in psychosomatischen und schlimmstenfalls auch psychiatrischen Symptomen zeigen. Der Schlüssel zur Verhinderung psychischer Gewalt liegt
unter anderem in den Haltungen und Einstellungen, die Erwachsene Kindern/Jugendlichen gegenüber vertreten.


Was tun bei Verdacht?

Im Zuge unserer Fortbildungsreihe „Häusliche Gewalt – Kinder als Opfer und Zeugen“, die wir in Tirol zusammen mit der Jugendwohlfahrt und dem Gewaltschutzzentrum seit 2006 für Kindergartenpädagoginnen durchführen, wurden wir immer wieder mit der Unsicherheit konfrontiert, welche Maßnahmen im Verdachtsfall zu setzen sind. Vor allem im Hinblick darauf, dass ein Schritt zuviel oder zur falschen Zeit für das betroffene Kind mehr Schaden als Nutzen bringen kann, muss die Vorgehensweise gut bedacht werden. Besonderer Wert ist darauf zulegen, die Handlungskompetenz der in Kindergärten, Horten, Schulen etc. tätigen Personen zu stärken und die Kooperation mit den einschlägigen Einrichtungen zu vertiefen und weiterzuentwickeln.

Verdacht zu schöpfen heißt, etwas zu bemerken, was möglicherweise schon jahrelang geschieht. Um wirksam und nachhaltig gegen Gewalt vorzugehen, ist es wichtig, sich gemeinsam mit Kollegen/Kolleginnen und Fachleuten (Kinderschutzzentrum, Jugendwohlfahrt, Kinder und Jugendanwaltschaft...) Zeit zu nehmen für eine sorgfältige Planung von Hilfsmöglichkeiten. Niemand kann Gewalt alleine stoppen und dafür sorgen, dass die Betroffenen mit den Folgen der Aufdeckung fertig werden.

Als helfende Person geht man davon aus, dass ein misshandeltes Kind Freude und Erleichterung empfinden müsste, wenn man sich einmischt. Allerdings ist zu bedenken, dass die Opfer insbesondere bei Gewalt in der Familie einer Flut von widersprüchlichen Gefühlen ausgesetzt sind. Einerseits hoffen sie, dass die Misshandlungen nun aufhören, andererseits haben sie aber Angst, dass die Eltern bestraft werden und die Familie zerbricht. Grundsätzlich wollen Kinder ihre Eltern nicht verraten und sie nicht verlieren. So grotesk es klingt: Auch prügelnde Eltern werden geliebt.

Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem betroffenen Kind sein, bei dem ihm gezeigt wird, dass seine Not gesehen wird. Alle weiteren Schritte sollten mit dem/der Betroffenen besprochen werden und nach Möglichkeit seine/ihre Zustimmung finden. Zu beachten ist, dass keine Versprechungen gemacht werden dürfen, die letztlich nicht eingehalten werden können.

In Fällen akuter Gefahr und bei sehr kleinen Kindern muss natürlich auch eine Hilfestellung ohne Wissen des Opfers in Erwägung gezogen werden. Es bedarf also im Einzelfall immer einer Einschätzung der konkreten Gefährdung. Je nach Lage des Falles und der Verdachtsmomente muss natürlich eine Meldung an die Jugendwohlfahrt erfolgen.

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 -  Mitteilungspflicht

§ 37 (1) Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind.

Auf § 37 JWG nimmt auch das SchuG Bezug:

Verständigungspflichten der Schule

 § 48. Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 161/1989, in der jeweils geltenden Fassung, mitzuteilen.

Das Jugendamt versucht, für den Schutz von Kindern/Jugendlichen und zur Stützung von Eltern Hilfestellungen anzubieten. Soweit diese Unterstützung keine Wirkung zeigt, werden von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Anträge bei Gericht gestellt bzw. kann eine Anzeige bei der Polizei die letzte Möglichkeit sein.

Es wurde in den letzten Monaten sehr kontrovers über eine Anzeigepflicht in Fällen von Gewalt gegen Kinder diskutiert. Darauf soll hier nicht näher eingegangen werden. Nur soviel sei angemerkt: Vorschnelle und unvorbereitete Anzeigen sind unbedingt zu vermeiden, da Ermittlungs- und Strafverfahren für die Opfer eine enorme Belastung darstellen. Es muss abgewogen werden, ob und wann dieser Schritt den Betroffenen zugemutet werden kann. Unterstützung bietet dabei die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die von Gewaltopfern kostenlos in Anspruch genommen werden kann (Informationen dazu über die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs www.kija.at, sowie unter www.prozessbegleitung.co.at).

Schlussbemerkungen

Gewalt ohne Kontext und Ursache gibt es nicht! Aggressives und gewalttätiges Verhalten von Kindern ist grundsätzlich nicht angeboren, es entsteht  im Laufe ihrer Lebensgeschichte und ihrer Sozialisation. Tatsache ist, dass Kinder und Jugendliche vielfältigen Gewalterfahrungen ausgesetzt sind (in der Familie, in der Schule, in den Medien, in der Freizeit...), aus denen Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit entstehen können. Gewaltbekämpfung beginnt daher bei der Elternbildung,  und setzt sich in der Präventionsarbeit im Kindergarten, in der Schule, aber auch im außerschulischen Umfeld fort. Was dringend gebraucht wird, ist ein psychosoziales Netzwerk für Kinder und Eltern, und zwar von Geburt an bis ins junge Erwachsenenalter. Es kann nicht nur Verantwortung für einen abgegrenzten Bereich übernommen und Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Systemen hin und her geschoben werden. Neben fachlicher Kompetenz bedarf es einer systemübergreifenden Zusammenarbeit aller involvierten Stellen, verbunden mit persönlicher Zivilcourage der handelnden Personen, ja der Gesellschaft generell.

Außerdem wäre es, wie bereits eingangs erwähnt, höchste Zeit, die Kinderrechtekonvention in der Verfassung zu verankern. Die Einhaltung der Kinderrechte ist die beste Prävention gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen!

HRin Dipl.-Päd.in Mag.a Elisabeth Harasser ist Lehrerin, Juristin und Kinder- und Jugendanwältin des Landes Tirol

Broschüren zum Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sind in den Kinder- und Jugendanwaltschaften kostenlos erhältlich (Kontakt: www.kija.at).


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