Österreichischer Kinderschutzbund - Verein für gewaltlose Erziehung

Kinder sind unschlagbar

Auszüge aus unserer Zeitung KINDERSCHUTZ AKTIV.

Misshandlung und Missbrauch unmündiger Kinder

(Tischpapier zum Arbeitsgespräch „Gewaltschutz für Kinder“, 14.12.07)
Klaus Vavrik

Aufriss des Problems

  1. Es sind abstrakt vier Formen von Misshandlung oder Missbrauch an Kindern zu bedenken:
    1. Körperliche oder seelische Gewaltausübung (Differenzierung der Dimension von „Klaps auf den Po“ oder „Hand ausgerutscht“ über regelmäßige Züchtigung, Einsperren, Ängstigen, etc. bis hin zur schweren Körperverletzung in mehr oder weniger kontrollierbarem Affekt oder sogar bewusste Tötung)
    2. Sexueller Missbrauch (z.T. vermischt mit ökonomischem Missbrauch)
    3. Verwahrlosung und Vernachlässigung der Obsorgepflichten, Deprivation
    4. Organisierter Kinderhandel, Kinderpornografie und Kinderprostitution
  2. Die verifizierte Häufigkeit wird in vielen Studien mit großen Bandbreiten für
    1. Schwere körperliche Gewalt mit bis zu 4% (seelische Gewalt 25 ? %)
    2. Gelegentliche Anwendung „leichter“ körperlicher Gewalt um ca. 60? %
    3. Sexuellen Missbrauch mit bis zu 1%
    4. Vernachlässigung bis zu 4% angegeben.
      Die Dunkelziffer ist vage. Säuglinge in den ersten 6 Monaten sind besonders gefährdet. Kindesmisshandlung ist in Industriestaaten eine der häufigsten Todes-ursachen. In retrospektiven Befragungen geben ca. 30 – 40% der Jugendlichen an subjektiv Gewalt erfahren zu haben.
  3. Die TäterInnen sind
    1. Zu 90 – 95% Eltern oder nahe Angehörige jeder sozialen Klasse
    2. Oft selbst misshandelt oder psychisch instabil (transgenerationale Weitergabe)
    3. Lebensmodell häufig „Konfliktlösung durch Gewalt“, Erziehung = Unterwerfung
    4. Misshandlung erfolgt oftmals im Zorn nach vermeintlicher „Provokation“ oder in Überforderung der erzieherischen Verantwortung
    5. Besondere Risikofaktoren: Alkohol, belastete, dissonante Partnerschaft, ungewollte Schwangerschaft, Drogen, Kriminalität, Armut, …
  4. Gesetzliche Grundlage derzeit (im Gesundheitssystem):
  5. § 54 Ärztegesetz, Anzeigepflicht
    (4) Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder die schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde, so hat der Arzt, sofern Abs. 5 nicht anderes bestimmt, der Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Gleiches gilt im Fall des Verdachts, dass eine volljährige Person, die ihre Interessen nicht selbst wahrzunehmen vermag, misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist.
    (5) Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat der Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Richtet sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB), so kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt.
    (6) In den Fällen einer vorsätzlich begangenen schweren Körperverletzung hat der Arzt auf bestehende Opferschutzeinrichtungen hinzuweisen. In den Fällen des Abs. 5 hat er überdies unverzüglich und nachweislich Meldung an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger zu erstatten.

Problemspezifische Maßnahmen

Alle Maßnahmen sollen immer am höchst möglichen Maß des Kindeswohls orientiert sein!

  1. Bedingungsrahmen:
    1. Jegliche Form von Gewalt an Kindern sollte raschest möglich erkannt und wahrgenommen werden. Hierzu bedarf es der Bewusstheit, des engagierten Mutes und des erkennenden Wissens von kompetentem Personal in Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch Kindergarten, Schule, FF, etc. Eine angemessene dem Stand des Wissens entsprechende Fortbildung sollte in all diese Einrichtungen wiederkehrend (ähnlich Erste Hilfe) angeboten werden.
    2. Couragierte Nachbarschaftshilfe ist durch öffentliche Meinungsbildung zu fördern.
    3. Soziale und emotionale Involviertheit (z.B. enge regionale und/oder persönliche Verbundenheit) trüben oft den objektiven Blick auf die Sachlage.
  2. akute Maßnahmen:
    1. Priorität hat in jedem Fall der reale Schutz des Kindes. Jede hierfür ergriffene Maßnahme ist gerechtfertigt wenn sie am höchst möglichen Wohl des Kindes orientiert ist. Dabei muss gleichzeitig immer der psychodynamische Entwicklungsaspekt des Kindes und seiner Umwelt mitbedacht werden.
    2. Eine frühzeitige und enge Kooperation mit der Justizbehörde (wenn entsprechend spezifisch geschultes Personal vorhanden ist) kann in einigen Fällen sowohl im Prozess der „Wahrheitsfindung“ (z.B. Gerichtsmedizin, polizeiliche Einvernahme, etc.) wie auch als Schutz gebende Instanz (für Betroffenen aber auch für Versorger und Jugendwohlfahrt) hilfreich sein. Hierbei braucht es eventuell vermehrt die Kompetenz von JustizbeamtInnen aber keine gegenüber der jetzigen Praxis verschärften Anzeigebestimmungen. Es gibt eine bereist bestehende und ausreichende Anzeigeverpflichtung mit wohlbegründeten Ausnahmen.
    3. Gewalterfahrung bedeutet höchsten Stress und Traumatisierung des Kindes; und das in ganz besonderer Weise wenn jene aus dem nahen Lebensumfeld kommt („man made desaster“). Sie gefährdet die gegenwärtigen wie auch die zukünftige körperliche und seelische Gesundheit des Kindes fudamental.
    4. Die besondere Schwierigkeit bei der Ergreifung von notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes ist, dass diese ihrerseits ebenfalls traumatisierend wirken können. Die vom Kind oftmals nicht gewollte zwangsweise Trennung vom/von der (oft dennoch geliebten) TäterIn durch Wegweisung, Kontaktverhinderung, Fremdunterbringung, etc. kann in manchen Fällen entlastend in vielen aber auch durch Angst vor dem Verlust von Bezugspersonen, Schuldgefühle für das Zerbrechen der Familie und die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Angehörigen, Bruch der Kontinuität der Lebensverhältnisse, etc. zusätzliche seelische Belastung sein. Diese Beurteilung erfordert große Erfahrung und hohes Fachwissen und ist auch dann noch oftmals ungewiss.
    5. Psychodynamisch werden sowohl Anteile der Rolle als Opfer als auch des Täters internalisiert („Täterintrojekte“). Wenn diese Verinnerlichung keine Chance einer neuen, korrigierenden Beziehungserfahrung mit „diesem Vater der, oder dieser Mutter die mir das angetan hat“ erhalten, können sie ein Leben lang unverändert bestehen bleiben was auch den inneren Stress, die Verzweiflung, die zornige oder ängstliche Erregung, etc. aufrecht erhält. Diese Menschen haben später deutlich weniger Ressourcen Belastungen zu ertragen, vertrauensvolle Beziehungen ein zu gehen, selbst reife Erziehungsverantwortung zu übernehmen, etc.
    6. Je höher die Bedrohung durch sofortige Sanktionen erwartet wird desto mehr ist zu befürchten dass Verletzungen von Kinder sowohl durch die Verursacher aber auch durch andere Bezugspersonen nicht oder deutlich verspätet einer Behandlung zugeführt werden.
    7. Wenn nach Gewaltanwendung bei einem Kind die Beweiserbringung schwierig ist (z.B. bei Missbrauch) und nach rascher Anzeige ein Verfahren eröffnet wurde welches dann zu keiner Schulderkenntnis führt ist dies für das Kind eine fatale Situation welche die Tat subjektiv scheinbar „rechtens“ und den Täter noch viel mächtiger macht.
    8. Das Dilemma ist: es gibt zumeist keine einfache, rasche und für das Kind gute Lösung. Eine solche ist - mit klaren, konsequenten und ausreichend Schutz bietenden flankierenden Maßnahmen durch die Jugendwohlfahrtsbehörde - in einem zielorientiertem Prozess und mit Hilfe eines multiprofessionellen Teams (wie die Kinderschutzarbeit) zu erarbeiten. Dieser Punkt der klaren, konsequenten und ausreichend Schutz bietenden flankierenden Maßnahmen scheint derzeit in all den medial bekannt gewordenen Fällen der verbesserungswürdigste zu sein.
    9. Für besonders kritische Verläufe oder schwierige Entscheidungen könnte es evtl. hilfreich sein überregionale mit hoher Kompetenz und faktischer Entscheidungs-gewalt ausgestattete Clearing-Teams zu installieren.
  3. Präventive und therapeutische Maßnahmen:
    1. Eine Unterbrechung der transgenerationalen Weitergabe von Gewalterfahrung sollte möglichst frühzeitig versucht werden. Dies wird in sehr erfolgreicher Weise z.B. in den SAFE – Programmen in München verwirklicht (SAFE ist ein Programm zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Es bietet werdenden Müttern und Vätern in einem Gruppenkonzept zwischen der 20. SSW und dem 1. Geburtstag des Kindes die Möglichkeit zum Austausch über Erfahrungen aus der eigenen Kindheit, videogestütztes Feinfühligkeitstraining, Hot-Line, u.v.a.m.).
    2. Einer der überwiegenden Gründe für Gewalt an Kindern ist Überforderung u./o. mangelnde Impulskontrolle der Eltern. Größt mögliche Stärkung der Elternschaft  und der elterlichen Kompetenzen durch flankierende gesellschaftliche Maßnahmen (Minimierung der Risikofaktoren, „Verhältnisse schaffen Verhalten“) könnte diese Problematik deutlich reduzieren.
    3. Bei Einsicht und Mitarbeit des Tätersystems sind familienstützende und familien-therapeutische Angebote wertvolle Hilfen für die Bewältigung real schuldhaften Verhaltens und der dadurch entstandenen seelischen Verletzungen. Die Arbeit mit Angehörigen wie mit Tätern hat nicht nur den Sinn, weiteren Taten vorzubeugen, sondern - wenn es sich um enge und für die Entwicklung des Kindes wichtige Bezugspersonen handelt - Wege zu finden, wie sie den Kindern als solche erhalten bleiben können, ohne sie weiter zu gefährden, sodass diese Beziehung wenn dies möglich ist auch emotional eine für das Kind günstige Entwicklung nehmen kann
    4. Unbewusste Bewältigungsstrategien der erlittenen Demütigung, der (Todes-) angst, des massiven Vertrauensverlusts, etc. sind bekannter Weise die Identifikation mit dem Aggressor,  Bindungsstörung, Suchtverhalten, depressiver Rückzug, u.a.m. Um solch einer Entwicklung rechtzeitig vor der Übertragung auf andere Beziehungskontexte heilsam zu begegnen bedarf es frühzeitiger und mit hoher Kompetenz getragener (trauma-) psycho-therapeutischer Angebote sowie pädagogische Konzepte für betroffene Kinder. Diese müssen niederschwellig, ohne lange Wartezeit und leistbar (kostenfrei?) sein.
    5. Um den im Grundsätzlichen veränderten Anforderungen des Gesundheitswesens in einer sinnvollen und modernen Weise zu begegnen sein auf das Konzept der regionalen Kindergesundheitsnetzwerke verwiesen.

Wie wir mit den Kindern heute umgehen das wird die Welt von morgen prägen“, H. Jonas

Prim. Dr. Klaus Vavrik ist Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde und Päsident der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit: www.kinderjugendgesundheit.at

 


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