Verein für gewaltlose Erziehung

Auszüge aus unserer Zeitung KINDERSCHUTZ AKTIV.
Das Problem der Legasthenie aus offizieller Sicht
Karl Blüml
Nachfolgend finden sie wichtige Bestimmungen, Einschätzungen, Anregungen zur Frage der Behandlung von legastheniebedingten Problemen – vornehmlich im schulischen Unterricht, aber natürlich auch für den persönlichen und privaten Gebrauch. Sie werden über noch viel mehr an wünschenswerten Details unter www.schulpsychologie.at informiert „Informationen zur Leserechtschreibschwäche“ – hier auch die Detailregelungen der einzelnen Bundesländer für die einzelnen Schularten und die offiziellen Erlässe. Sie finden an dieser Adresse auch die umfangreiche Broschüre:
„Die schulische Behandlung der Lese- Rechtschreib- (Rechen-) Schwäche.“ Eine Handreichung. Herausgegeben vom Leiter der zuständigen Abteilung im Bundesministerium, MinRat DDr. Franz Sedlak. Wien 2001.
Die Broschüre kann telefonisch (01 53120-Vermittlung zu DDr. Sedlak) oder brieflich über das Bundesminsterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung Schulpsychologie, Minoritenplatz 5, 1014 Wien oder per e-mail (schulpsychologie@bmbwk.gv.at) angefordert oder direkt von der Homepage der Schulpsychologie (siehe oben) heruntergeladen werden.
Für den schulischen Bereich zeigt sich folgende Sachlage: Die Schulgesetze als solche bieten keine wirkliche Möglichkeit, im Rahmen der Leistungsbeurteilung (Verordnung über die Leistungsbeurteilung) legasthenische Probleme konkret zu berücksichtigen. Die weitest mögliche Interpretation zeigt das Rundschreiben 21/2001 des Ministeriums auf, wenn auf den § 18/6 des Schulunterrichtsgesetzes verwiesen wird
Bei nachweislich vorliegenden und schwer wiegenden hirnorganischen Störungen, die sich im Sinne einer Körperbehinderung auswirken und das Erlernen und Anwenden der Rechtschreibung beeinträchtigen, kann § 18 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes angewendet werden.
Danach sind diese Schüler/innen unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, wobei die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht werden muss.
Alle Erlässe, Richtlinien und zusätzlichen Erläuterungen aller Landesschulräte müssen sich in dem vorgegebenen gesetzlichen Rahmen bewegen. Sinn und Zweck aller Verlautbarungen der Schulbehörde ist im Wesentlichen folgender:
Es geht darum, bei allen Lehrerinnen und Lehrern und bei den Eltern ein Gefühl dafür zu entwickeln, ob ein Kind, das Rechtschreibprobleme hat, diese Probleme aus Mangel an Übung, auf Grund falscher Lernmethoden oder auf Grund einer echten physischen bzw. psychischen Störung hat.
Mangel an Übung kann leicht behoben werden, falsche Lernmethoden können berichtigt werden. Eine physisch-psychische Störung muss zunächst von Fachleuten erkannt und sodann behandelt werden.
Die Schulbehörden empfehlen daher allgemein, die Kinder, wenn man Probleme bei der Rechtschreibung erkennt, so früh wie möglich von geeigneten Psychologen testen zu lassen. Je früher ein Problem erkannt wird, desto besser und zielgerichteter kann es behandelt werden. Die größten Schwierigkeiten entstehen aus schulischer Sicht für Kinder und LehrerInnen, wenn man mit 14 oder 15 plötzlich draufkommt, dass das Kind ein Legastheniker/eine Legasthenikerin ist. Dann wird es auch für Fachleute sehr schwer, effizient Verbesserungen zu bewirken. Gezieltes Training im frühen Schulalter hat erfahrungsgemäß die größten Chancen auf Erfolg.
Das Ziel der schulischen Bemühungen ist es definitiv nicht, allen Schülerinnen und Schülern, die legasthenische Probleme zeigen, sozusagen im Hinblick auf die Schulnoten in Deutsch und in den Fremdsprachen einen Freibrief zu geben. Im Grunde kann nur eine nachgewiesene „hirnorganische Störung“ (siehe Rundschreiben 21/2001 und SchUG § 18) dazu führen, dass in Bezug auf Noten überhaupt Rücksicht genommen werden darf. Das ist aber überhaupt nicht der wesentliche Aspekt, denn Noten auf schriftliche Arbeiten in Deutsch sind letztlich nur ein verschwindend geringer Teil selbst der schulischen Wirklichkeit. Entscheidend ist, dass die Schwäche erkannt wird, dass die Lehrer/innen darüber nachweislich informiert sind, dass Therapieprogramme erarbeitet werden (mit den Legastheniebetreuerinnen und –betreuern an den Schulen, mit privaten Fachleuten oder zusammen mit der Schulpsychologie), dass die Lehrer/innen wissen, dass sie Kindern mit einem solchen Problem andere Möglichkeiten des Leistungsnachweises bieten als nur schriftliche, dass Eltern, Lehrer/innen und Direktionen mit dem Problem bewusst und sorgsam umgehen.
Denn das Ziel ist:
Kinder mit legasthenischen Problemen sollen soweit gefördert werden, dass sie letztlich ihr berufliches (und privates) Leben nach der Schule ohne größere Schwierigkeiten meistern können. In diesem Sinn hat dieser Beitrag den Zweck, zahlreiche Einzelaktivitäten zusammenzufassen und Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, eine Hilfe zu geben.
An die Adresse der Schüler/inneneltern unter den Leserinnen und Lesern: Bitte, lassen Sie Ihr Kind, wenn ein Verdacht besteht, so früh wie möglich von den schulpsychologischern Abteilungen der Landesschulräte oder von befugten Faschleuten testen, wenden Sie sich an die LegasthenikerbetreuerInnen an der Schule Ihres Kindes – aber verlangen Sie nicht, dass Ihr Kind bei einer Schularbeit positiv beurteilt werden muss, weil Sie den Eindruck haben, dass es Legastheniker ist. Das ist rechtlich nicht gedeckt. Setzen Sie sich mit der Schule und ev. mit der zuständigen Landeschulbehörde (Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien) in Verbindung und beraten Sie / lassen Sie sich beraten über gute Lösungswege für Ihr Kind.
An die Adresse der LehrerInnen unter den Leserinnen und Lesern: Bitte, achten Sie so früh wie möglich auf eventuelle legasthene Probleme Ihrer Schüler/innen. Je früher eine Therapie ansetzt, desto Erfolg versprechender ist sie. Bitte, helfen Sie den Eltern, die natürlich kaum jemals Fachleute in diesem Bereich sein können. Und haben Sie auch keine Bedenken, nachweislich legastheniebedingte Fehler in den Arbeiten Ihrer Schüler/innen geringer zu bewerten als andere.
Mag. Dr. Karl Blüml ist Landesschulinspektor im Stadtschulrat in Wien zuständig für Deutsch/Lesen/Bibliotheken und Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache.
Obere Augartenstraße 26–28, 1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)699 - 8151 38 11 :: E-Mail :: Impressum