Verein für gewaltlose Erziehung

Gewalt muss Betroffenheit auslösen, analysiert und diskutiert werden.
Es bedarf gesellschaftlicher und individueller Veränderungen.
Ziele des Österreichischen Kinderschutzbundes
- Verbreitung und Förderung der Idee und Praxis des gewaltlosen Umgangs mit Kindern
- Sensibilisierung für alle Formen der Gewalt (personal, strukturell, physisch, psychisch, sexuell)
Seit Juli 1989 ist die gewaltlose Erziehung auch in Österreich – als fünften Staat der Erde – gesetzlich verankert. In § 146a ABGB ist die gewaltlose Erziehung als erziehungspolitischer Leitsatz normiert. Es fehlt aber nach wie vor sowohl an Information und Aufklärung, als auch an Hilfseinrichtungen und konkreten Projekten.
§ 146a ABGB
Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Etern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.
Tätigkeit des Vereins
- individuelle Beratung in psychischen, sozialen, rechtlichen und medizinischen Fragen
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Diskussionen, Symposien und Broschüren
- Herausgabe einer eigenen – vier Mal jährlich erscheinenden – Zeitung
Sie können unsere Arbeit durch einmalige Spenden oder Ihren Beitritt zum Österreichischen Kinderschutzbund – Verein für gewaltlose Erziehung – unterstützen.
Obere Augartenstraße 26–28, 1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)699 - 8151 38 11 :: E-Mail :: Impressum