Verein für gewaltlose Erziehung

Die Menschenrechte des Kindes
Karl Garnitschnig stellt vor:
Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Perspektivenverschränkung
Kerber-Ganse, Waltraut
Opladen: Budrich, 2009
Waltraut Kerber-Ganse, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik, hat ihr die Menschenrechte des Kindes fundierendes Buch genau zum richtigen Zeitpunkt, nämlich zur 20. Wiederkehr der Ratifizierung der Konvention herausgebracht, wofür auch dem Verlag Barbara Budrich sehr zu danken ist. Kerber-Ganses Anliegen ist, die Kinderrechte in ihrer Tiefendimension zu erfassen, indem sie diese – belehrt durch das Prinzip der Achtung vor dem Kind und seiner Würde im Anschluss an Janusz Korczak – interpretiert. Mit Recht weist sie darauf hin, dass die Rechte des Kindes zur Zeit Korczaks noch nicht so differenziert und global gesehen werden konnten. Zugleich weist sie auf die dialektische Verschränkung von Schutzrechten für das Kind aus der Sicht der Erwachsenen und dem Blick auf die Kinder als Subjekte von unveräußerlichen Rechten hin. Der Erwachsene ist gefordert, über die Differenz zwischen ihm und den Kindern hinaus zu lernen, die Perspektive des Kindes einzunehmen. Das ist die Einsicht, auf die hin uns Janusz Korczak belehrt. Erst in dieser Haltung dürfen wir hoffen, dass die Rechte des Kindes im Sinne der Konvention in Zukunft angemessen angenommen und umgesetzt werden.
Kerber-Ganse kommt durch ihre Sprache zu völlig klaren Aussagen, so wenn sie schreibt, Janusz Korczak habe „ein Bild vom Kind gewonnen, demgegenüber sich der Erwachsene … gewachsen zeigen muss. Es ist ein Bild vom Kind, das an die Substanz des Erwachsenseins geht.“ (S. 52 f.) Solche Formulierungen bringen es auf den Punkt. Genau darin besteht eine Stärke des Buches, Sachverhalte und Einstellungen immer wieder auf den Punkt zu bringen.
Kerber-Ganse hat den Prozess der Entstehung der Kinderrechtskonvention (=KRK) sehr genau recherchiert und weist auf das Ringen von Formulierungen angesichts wechselnder Koalitionen und Eingaben von einzelnen Staaten, aber auch NGOs hin (S. 54 – 58). Daraus wird deutlich, dass die KRK „nur als ein Kompromiss auf die Reihe zu bringen war“ (S. 57). Wenn auch die westlichen Länder und im späteren Prozess seit 1979, dem Jahr des Kindes, NGOs auf Formulierungen großen Einfluss nahmen, ist die Konvention kein westliches Konstrukt, sondern sie ist vielmehr „aus dem schwierigen Diskurs einer international vielfältig zusammengesetzten Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission, erweitert um eine ebenso vielfältig gemischte Gruppe von NGO-Aktivisten, hervorgegangen“ (S. 63).
Sehr differenziert arbeitet die Autorin heraus, dass es bei diesem Ringen um einen Kompromiss zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist, der darin besteht, dass es bei der Umsetzung der Konvention um Einstellungen geht, welche die Würde des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Durch den Kompromiss können mögliche Standards nicht gehalten werden, aber diese können in der Umsetzung eingelöst werden (ebd.). Diese steht unter der Bedingung, dass die Erwachsenen das Kind als Subjekt sehen, das eigene Wünsche und Bedürfnisse hat, und das daher in seinem Sosein zu achten ist. Dies gilt auch in einer politischen Dimension. Es mögen nicht nur Rechte propagiert werden, sondern auch Strukturen und öffentliche Räume geschaffen werden, in denen die Kinder ihr spezielles Sein verwirklichen können. Kerber-Ganse bemerkt zu Recht, „die Trägheit“ im Alltagshandeln sowie im politischen Denken und Handeln sei immens. „Deshalb geht es um die vielen kleinen und großen Netzwerke gemeinsamen Handelns.“ (S. 65)
Als von maßgeblicher Bedeutung für die Interpretation der Kinderrechte werden die als Prinzipien ausgelegten Artikel 2 (Nicht-Diskriminierung), Artikel 3 (Kindeswohl), Artikel 6 (Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung) und Artikel 12 (Berücksichtigung der Meinung des Kindes in es betreffenden Angelegenheiten) besonders hervorgehoben. Gerade am Artikel 12 können sich die Geister scheiden. Denn legt man diesen Artikel als Prinzip bis in seine innerste Bedeutung aus, dann müsste das heißen, das Kind einfühlend verstehen zu wollen, um seine Meinung erfassen zu können, bis hin zum Willen, dem Kind eine Stimme zu geben, sofern es sich noch nicht selbst ausdrücken kann, bzw. es in jeder Hinsicht diskursfähig zu machen, es in Entscheidungen einzubeziehen. Damit wäre der Artikel 2 in seiner negativen Formulierung überflüssig, aber haben Menschen die gewünschte Sensibilität nicht, was nur zu oft der Fall ist, drückt eine negative Formulierung klarer aus, was gefordert ist, zumal es sich um eine Rechtsmaterie handelt. Denn das „Gefühl für die eigene Würde (sense of dignity) und für den eigenen Wert“ (S. 78) zu fördern, verlangt vom Erwachsenen, dass er selbst ein Gefühl für die allgemeine Würde des Menschseins hat. Welch hohes Bewusstsein und welche tiefe Sensibilität müssten Erwachsene habe, wenn der Satz zur Geltung kommen soll: „Die Wahrnehmung der eigenen Würde, das Bewusstsein ist also durch Erwachsene aktiv zu vermitteln.“ (S. 79) Wie oft aber wird dies wirtschaftlichen Vorteilen geopfert und da ist die westliche Welt Vorreiter.
Nach Kerber-Ganse hat „sich die Konvention zu einem gewichtigen und nachhaltigen Instrument“ entwickelt, „das viele gravierende Verletzungen von Kinderrechten überhaupt erst offenkundig macht“ (S. 179) und gibt auch Standards für Sozialarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern vor, die noch lange nicht erreicht sind.
Schluss aus der KRK und den Vorstellungen Janusz Korczaks über ein selbst verwaltetes Heim ist, eine familienähnliche Umgebung zu schaffen. Das Heim ist ein Schutz- und Erfahrungsraum gerade durch den konstitutionellen Gedanken Korczaks. Auch hier muss wieder auf die Intention verwiesen werden, aus der heraus Korczak eine Kinderrepublik einrichtet: nicht um die Kinder in politisches Denken einzuführen, sondern zum Schutz des Erwachsenen vor seinen eigenen Übergriffen gegenüber den Kindern.
Wiederholt weist die Autorin darauf hin, dass international bei den gravierenden kulturellen Unterschieden die Umsetzung der Konvention als ein Prozess gesehen werden muss, damit die für die Konvention gegebenen Standards realisiert werden. Dazu bedarf es auch in den demokratischen westlichen Ländern noch großer Anstrengungen. Man gewinnt als Beobachter der öffentlichen Szene den Eindruck, dass weniger die offiziellen Vertreter der Staaten, also Politiker, bei der Entstehung der KRK das entsprechende Bewusstsein gezeigt haben, als vielmehr Vertreter von NGOs. Die historische Entstehung der KRK ist so gesehen ein Lehrbeispiel (siehe Teil II, 4 und Teil V, 1) für das Verhältnis von offizieller Politik und NGOs. Letztere sind die Repräsentanten einer zukünftigen humanen Kultur und der des Verstehens der Menschen und vor allem der Kinder als Subjekte des Rechts. Diese Problematik sieht die Autorin in der Dialektik zwischen Schutzrechten und der Anerkennung der Kinder als Rechtssubjekte und formuliert diese so: „Diese Dialektik von Schutzanspruch und eigenständigem Rechtsanspruch ist hinfort das bestimmende Merkmal für die Menschenrechte von Heranwachsenden.“ (S. 236)
Mit dem polnischen Arzt, Schriftsteller und (Sozial)Pädagogen Janusz Korczak bringt Kerber-Ganse „eine Tiefendimension“ für die Interpretation von Kinderrechten ein, als er in seiner „Pädagogik der Achtung … das Generationenverhältnis geradezu um(kehrt): vom Kind lernen“ (S. 240) und aus der Perspektive des Kindes, es in Entscheidungen einbeziehend handeln, und das in der Weise, dass das Kind Mitgestalter eines Lebens zwischen den Generationen wird. Dies soll aber nicht nur aus dem zufälligen Willen des Erwachsenen geschehen, sondern wird bei Korczak zu einem konstitutionellen Prinzip: „Korczak hat … keine Schutzrechte formuliert. Er hat … Rechte formuliert, welche die Unabhängigkeit vom Erwachsenen zum Ausdruck bringen.“ (S. 240) Dies erfordert ein Lernen des Erwachsenen (S. 241). Diese Perspektive ist weder in der Erziehungswissenschaft noch in der professionellen Pädagogik noch in der Politik auch nicht bei Eltern vertreten.
In diesem Sinne ist das Buch eine Pflichtlektüre für jeden Pädagogen, für Eltern, Kindergärtner/innen, Lehrer/innen, Sozial-, Sonder- und Heilpädagog/innen aber auch für Universitätslehrer/innen und vor allem für die Lehrer/innen an pädagogischen Hochschulen. Das gilt aber im besonderen Maße für Politiker und Juristen, im Besonderen Richtern. Danke, dass dieses Buch geschrieben und veröffentlicht wurde. Für jeden, der sich in die Kinderrechte einarbeitet oder in diesem Bereich nicht an vorderster Front steht und daher keinen direkten Einblick in die Arbeit des internationalen Kinderrechtsausschusses in Genf hat, für alle in Regierungsstellen, die mit den Menschenrechten, im Besonderen Kinderrechten konfrontiert sind, ist das Buch ein nicht wegzudenkendes Muss.
Dr. Karl Garnitschnig war Universitätsprofessor am Institut für Pädagogik der Universität Wien mit den Schwerpunkten Pädagogik, Psychologie und Theologie und lehrt noch an der Donau Universität- Krems.
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