Österreichischer Kinderschutzbund - Verein für gewaltlose Erziehung

Kinder sind unschlagbar

Ein dreijähriges Kind - durch brutale Schläge zu Tode gekommen…

Stellungnahme des Österreichischen Kinderschutzbundes

Es ist wieder soweit. Die Nation empört sich. Ein dreijähriger Bub wurde in Vorarlberg vom Lebensgefährten der Mutter durch körperliche Gewaltanwendung so schwer verletzt, dass er an den Folgen gestorben ist. Sein sechsjähriger Bruder war ebenfalls Gewaltattacken ausgesetzt, hat aber überlebt. Der Täter ist flüchtig. Die Fahndung läuft. Die Massenmedien produzieren Schlagzeilen – wieder einmal, ist man versucht zu sagen – das Schreckliche, das Unfassbare erlebt einen ritualisierten Ablauf. Selbstverständlich war die Tat unvorhersehbar; so die Aussagen all derer, die möglicherweise etwas bemerken hätten können  – wieder einmal unvorhersehbar, obwohl die ärztlichen Befunde bestätigen, dass beide Kinder bereits über einen längeren Zeitraum körperlicher Gewalt ausgesetzt waren. Was ist los in unserem Land. Ist Wegschauen eine Charaktereigenschaft?

Was soll man machen? Es ist eben wieder einmal passiert.  Unserer Meinung nach gäbe es schon einiges, was zu machen wäre. Wir haben  in Österreich mit dem §146a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ein Fundament gegen jegliche Gewaltanwendung an Kindern; „Die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig“.  Ein Blick auf die mediale Berichterstattung macht es aber deutlich: Dieser Gewaltverbotsparagraph ist weder im Bewusstsein der Öffentlichkeit noch im Bewusstsein jener, die öffentliche Meinungen produzieren, ausreichend vorhanden. Wie sonst wäre es erklärbar, dass bei der Berichterstattung über Gewaltexzesse dieser gesetzliche Anspruch einfach nicht auftaucht.  Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Kenntnis über ein gesetzlich verfügtes Gewaltverbot in direktem Zusammenhang mit einer signifikanten Verringerung von ausgeübter Gewalt steht. Hier, genau hier beginnt der Verantwortungsbereich all jener, die politische Entscheidungen verantworten  und jener, die im Rahmen öffentlicher Meinungsbildung aktiv sind.

Wenn es aus den fatalen Konsequenzen dieses Verbrechens an einem Kind etwas zu lernen gilt, dann dies: Es muss alles getan werden, um das gesetzliche Gewaltverbot als bereits erreichten Standard sozialer Regulierung unter die Menschen zu bringen.  Wir wissen, dass dadurch auch die Sensibilität der Menschen etwas zu sehen gestärkt wird und ihr Mut etwas zu tun.  Jedes kindliche Gewaltopfer ist eine Anklage gegen die bisherige Vernachlässigung, was die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Verbreitung des § 146a betrifft. Der Sager: „Stell dir vor, wir haben einen Paragraphen gegen die Ausübung jeder Form von Gewalt, aber keiner kennt ihn“, darf keine Berechtigung mehr haben. Die politische Verantwortung dafür muss endlich ernst genommen werden.

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